Entscheidung des BGH: In Schwerin festgenommener Terrorist Yamen A. kommt nicht vorzeitig frei
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Der Syrer Yamen A. neben seinem Verteidiger beim Prozess am OGH in Hamburg 2018. (Archivbild)
© Quelle: Markus Scholz
Hamburg/Karlsruhe/Schwerin. Er ist 2018 in Hamburg wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden – nun hat der Bundesgerichtshof die vorzeitige Entlassung des Syrers Yamen A. abgelehnt. Der BGH veröffentlichte am Montag einen Beschluss, wonach das letzte Drittel der Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werde. Von dem Mann gehe immer noch Gefahr aus, begründete das Gericht seinen Beschluss vom 15. November.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den Syrer Yamen A. im November 2018 wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei dem Anschlag mit einer Autobombe sollten nach Erkenntnissen des Gerichts 200 Menschen in Deutschland sterben oder verletzt werden. Der Syrer, der ein Jahr zuvor in Schwerin festgenommen worden war, habe sich alle Bestandteile und Chemikalien zum Bau eines Sprengsatzes besorgt. Mehrfach habe er sich bei Chatpartnern nach Anleitungen zum Bombenbau erkundigt. Er habe auch mehrmals versucht, den Sprengstoff TATP herzustellen.
Entscheidung des Hamburger Gerichts bestätigt
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Der Verurteilte wollte eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe erreichen.
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Der BGH bestätigte das Oberlandesgericht in seiner Auffassung, dass nicht zu erkennen sei, dass der Verurteilte sich zwischenzeitlich von seiner dschihadistischen Grundeinstellung distanziert habe. „Vor dem Hintergrund, dass auch das bisherige Vollzugsverhalten nicht beanstandungsfrei ist und der Verurteilte weder über einen sozialen Empfangsraum noch eine konkrete berufliche Perspektive verfügt, kann ihm keine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden.“
Angeklagter wohnte in Schweriner WG
Der Angeklagte war nach Erkenntnissen des Oberlandesgerichts 2015 auf Anweisung seiner Eltern aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, um der Einberufung zum Militär zu entgehen.
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Die Polizei bei der Festnahme von Yamen A. in Schwerin 2017. (Archivbild)
© Quelle: Stefan Tretropp
In Schwerin habe er zunächst in einer Wohngemeinschaft mit anderen jungen Flüchtlingen gewohnt, dann allein. Spätestens ab Sommer 2017 habe er sich über das Internet radikalisiert und die Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat befürwortet. Der Verteidiger hatte damals auf Freispruch plädiert.
Von OZ