Justiz-Irrtum: 15 Jahre in der Psychiatrie
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Richterspruch in Rostock: Das Oberlandesgericht kassierte eine Entscheidung des Landgerichts Stralsund. Ein 43-Jähriger war zu Unrecht über 15 Jahre in der Psychiatrie.
© Quelle: KEYSTONE
Rostock. MV hat jetzt offenbar einen Justiz-Skandal vom Kaliber des Bayern Gustl Mollath, der viele Jahre ungerechtfertigt in einer Psychiatrischen Klinik saß. Michael S. (43), ein Mann aus dem Raum Stralsund, war über 15 Jahre in einer Forensischen Klinik weggesperrt – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Rostock jetzt feststellte. Psychiatrische Gutachten seien über Jahre falsch gewesen.
Im Juli 2001 verurteilte das Landgericht Stralsund Michael S. zu fünf Jahren Haft. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann Kinder sexuell missbraucht hatte. S. wäre nach Verbüßung der Strafe also 2006 wieder frei gewesen, möglicherweise früher. Doch es kam anders: Auf der Basis eines psychiatrischen Gutachtens landete der Verurteilte wegen Schuldunfähigkeit in der Psychiatrie – und blieb bis 2017. Möglich durch Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. S. habe „eine schon länger bestehende Persönlichkeitsstörung in Form von Schizoidie und Pädophilie“, eine „schwere seelische Abartigkeit“ – so zitiert das OLG den Gutachter in einem aktuellen Beschluss. Das oberste Gericht des Landes setzte Michael S. in diesem Jahr wieder auf freien Fuß (Aktenzeichen: 20 Ws 173/16). Es stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung S.s in der Psychiatrie „nicht vorliegen“ und „auch zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht wissenschaftlich begründbar vorgelegen haben“. Heißt: S. hätte nicht in der Psychiatrie landen dürfen. Verkündet 15 Jahre und sechs Monate nach Einlieferung. Das OLG beruft sich auf ein neues Gutachten. Ein anderer Psychiater habe nun festgestellt, dass S. zwar eine Persönlichkeitsstörung, aber keine schwere psychische Störung habe, sie nie hatte, bestätigt ein Sprecher. Bereits 2001 sei die ärztliche Diagnose „nicht in Übereinstimmung mit einem gängigen Klassifikationssystem erfolgt“, heißt es im Gerichtsbeschluss. In anderen Branchen würde man von Schlamperei sprechen. Bereits zuvor hatte eine Psychologin Zweifel am Erstgutachten geäußert. Auch Folgegutachten und jährliche Stellungnahmen der unterbringenden Klinik hätten „Schwachstellen“, so das Gericht.
Michael S. ist seit einigen Monaten wieder frei, sein Leben aber sei zerstört, erklärt seine Anwältin Astrid Kretschmann aus Stralsund. Sie strebe eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und werde für ihren Mandanten Entschädigung fordern. Die üblichen 25 Euro Tagessatz bei Justiz-Irrtümern könnten sich auf weit über 100000 Euro summieren. Zudem fehle ihrem Mandanten die Anrechnungszeit für die spätere Rente, so Kretschmann. Sie kritisiert einen Umstand stark: Der Eingangsgutachter sei später auch in der Forensischen Klinik, die S. betreute, tätig geworden. Auch in dieser Funktion habe er die Empfehlung gegeben, Michael S. weiter wegzuschließen. Kretschmann spricht von möglichen „ökonomischen Motiven“. Tendenz-Gutachten für eine eigene volle Klinik? Die Szene sei klein im Land, so Kretschmann. „Das ist ein Interessenkonflikt.“ Es gebe eine „riesige Dunkelziffer“ ähnlicher Fälle.
Der erste Gutachter, der auch für andere Gerichte arbeitet, hat sich bisher zum Fall nicht geäußert. Ein Klinik-Sprecher verwies gestern auf die Schweigepflicht von Ärzten. Den Vorwurf zum ökonomischen Aspekt weist er zurück.
Konsequenzen wird die Fehldiagnose der Psychiater, die zu jahrelangem Freiheitsentzug führte, womöglich nicht haben. Das Justizministerium verweist auf die Unabhängigkeit von Gerichten bei der Auswahl psychiatrischer Gutachter.
Frank Pubantz
OZ