Urteil

Karlsruhe beschließt: Neues Polizeigesetz in MV teils verfassungswidrig

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Symbolbild). Das Gericht in Karlsruhe hat beschlossen, dass das Polizeigesetz in MV in Teilen verfassungswidrig ist.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Symbolbild). Das Gericht in Karlsruhe hat beschlossen, dass das Polizeigesetz in MV in Teilen verfassungswidrig ist.

Karlsruhe. Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Die Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen genügten nicht vollständig den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.

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Beanstandungen gibt es unter anderem auch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren. Einen größeren Teil der Vorschriften belassen die Karlsruher Richter vorerst in Kraft, weil nicht die Befugnisse an sich verfassungswidrig seien, sondern nur die rechtsstaatliche Ausgestaltung. Das 2020 reformierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Bundeslandes muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden.

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Die Verfassungsbeschwerde wurde koordiniert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die eine Verschärfung von Polizeigesetzen in nahezu allen Bundesländern kritisiert und dazu schon mehrere Verfahren in Karlsruhe angestoßen hat.

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