Um sich besser vor dem Coronavirus zu schützen, wird eine Auffrischungsimpfung in MV empfohlen. Doch rund um die Drittimpfung gibt es immer wieder Änderungen: Wer darf sich boostern lassen? Was gilt bei Impfdurchbrüchen? Und warum gelte ich als Genesener mit Booster trotzdem nur als vollständig geimpft, nicht aber als geboostert? Die OZ klärt die wichtigsten Fragen.
Rostock.Rund um das Thema Corona-Drittimpfung haben sich in den vergangenen Wochen wieder einige Regeln geändert. Das betrifft natürlich auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die EU-Kommission hat unter anderem neue Vorschriften erlassen, die ab dem 1. Februar gelten sollen. Das betrifft etwa die Gültigkeit von Impfzertifikaten innerhalb der EU und den Nachweis für Genesene mit Boosterimpfung.
Auch dürfen sich jetzt deutlich mehr Menschen in MV eine dritte Corona-Impfung geben lassen. Was genau zum Thema Boostern gilt – die OZ klärt die wichtigsten Fragen.