Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat am Freitag mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht und das Abstandsgebot in MV außer Kraft gesetzt. Flächendeckend sei das Ausrufen des Corona-Hotspots mit den damit verbundenen Vorschriften nicht legitim, so die Richter. Welche Bereiche das betrifft.
Greifswald. Die Hotspot-Regel in Mecklenburg-Vorpommern ist gekippt: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag mit sofortiger Wirkung das Abstandsgebot und die Maskenpflicht aufgehoben. Die entsprechenden Regeln hätten ohnehin nur noch bis zum 27. April gegolten. Durch den Beschluss ist nun schon vorher wieder Einkaufen ohne Maske möglich. Restaurants, Kinos und Theater können zudem die volle Zahl der Plätze auslasten. Geklagt hatte die AfD-Fraktion des Landtages MV.
Das Greifswalder Gericht betont, dass es der Hotspot-Regelung per se nicht an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage fehlt. Allerdings sei es nicht rechtskonform gewesen, den Status flächendeckend über die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte hinweg auszurufen. Omikron als hoch ansteckende Virusvariante reiche dafür nicht als Grund aus.