Tötung aus „Ehrverletzung“ - Eine Strafe rechtskräftig, eine Revision
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Neubrandenburg. Die Männer waren am Dienstag vor einer Woche vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden.
Der 20-jährige Iraner und sein 17-jähriger Bekannter aus Afghanistan hatten nach Auffassung des Gerichtes einen 30-Jährigen aus Afghanistan Anfang Februar brutal misshandelt, ihm vor allem gegen den Kopf getreten. Das Opfer starb elf Tage später in einer Klinik an schweren Hirnverletzungen. Das Duo wurde nach Zeugenhinweisen in Tatortnähe gefasst. Motiv für die Gewalttat war nach Angaben der Verurteilten eine „Ehrverletzung“. Der Getötete soll Tage vorher eine Freundin des 20-Jährigen als „Schlampe“ oder „Hure“ bezeichnet haben.
Das habe der 20-Jährige rächen wollen. Gegen die Frau wird wegen Anstiftung in dem Zusammenhang noch ermittelt. Der Haupttäter hatte viereinhalb Jahre Haft erhalten, die er nun verbüßen muss, hieß es. Sein Bekannter hatte drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe erhalten. Dessen Verteidigerin hatte unter anderem wegen des jugendlichen Alters des Mandanten eine Bewährungsstrafe verlangt. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
dpa