Nach schwerer Misshandlung: Verurteilter Polizist aus Malchin legt Revision gegen zweieinhalbjährige Haftstrafe ein
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Das Oberlandesgericht Rostock muss nun über den Fall entscheiden.
© Quelle: Bernd Wüstneck
Neubrandenburg/Rostock. Ein Polizist aus Malchin (Mecklenburgische Seenplatte), der wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, geht in die nächste Instanz. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte, hat der Verurteilte Revision gegen das Urteil der Berufungskammer vom 20. Januar eingelegt.
Damit müsse das Oberlandesgericht in Rostock in dritter Instanz über den Fall entscheiden. Auch der Helfer des Polizisten, der eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, habe Rechtsmittel eingelegt.
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Laut Gericht hatten der Polizist und sein Schwiegersohn 2018 einen Nachbarn in Malchin schwer misshandelt und ihn danach hilflos in dessen Wohnung liegengelassen. Die 57 und 46 Jahre alten Männer waren zuerst vom Amtsgericht freigesprochen worden, dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Das Landgericht verurteilte den Polizisten zu zweieinhalb Jahren Haft, womit er den Status als Beamter verlieren würde. Der 46-Jährige wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide sollen 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Verteidiger des Malchiner Polizisten forderten Freisprüche
Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Die Frau des Polizisten hatte kurz vor Prozessende angegeben, dass sie vom Nachbarn damals sexuell belästigt worden sein soll. Deshalb habe der Polizist ihn hinausgeworfen. Dies war nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Landgericht aber eine Schutzbehauptung.