Umstrittene Pläne

Kritik von Innenminister Pegel: Geplante Wahlrechtsreform treffe MV besonders stark

MV-Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht Mecklenburg-Vorpommern durch die geplante Wahlrechtsreform benachteiligt. (Symbolbild)

MV-Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht Mecklenburg-Vorpommern durch die geplante Wahlrechtsreform benachteiligt. (Symbolbild)

Schwerin. Unmittelbar vor der Abstimmung über eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) Kritik geäußert. Betroffen seien von der Reform vor allem Bundesländer, in denen Parteien bei Wahlergebnissen relativ dicht beieinander lägen, erklärte Pegel. Der Bundestag stimmte am Freitag dafür.

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„Das wären bei den Wahlergebnissen der jüngsten Bundestagswahl 2021 vor allem Brandenburg, das Saarland und wir in Mecklenburg-Vorpommern. In meinen Augen kann niemand wollen, dass Wähler so verprellt werden.“ Das neue Wahlrecht greift nicht rückwirkend, sondern erst bei der nächsten Bundestagswahl.

MV will Kritik an Wahlrechtsreform im Bundesrat vortragen

MV werde im Bundesrat noch einmal „nachdrücklich“ auf diese Folgen hinweisen, so Pegel. Da das Bundeswahlgesetz aber nicht die Zustimmung des Bundesrats bei einer Änderung brauche, seien die Möglichkeiten im Bundesratsverfahren begrenzt.

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Nach Plänen von SPD, Grünen und FDP soll der Bundestag dauerhaft auf 630 Sitze schrumpfen. Die vorgesehenen Neuerungen bei Erst- und Zweitstimme würden dazu führen, dass in bestimmten Fällen die Bewerber mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis nicht mehr automatisch als Direktkandidat oder -kandidatin in den Bundestag einzögen.

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Gestrichen werden soll auch die sogenannte Grundmandatsklausel – sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat.

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