Windkraft in MV: Klare Regeln sollen die Vergabe von Flächen beschleunigen
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Die Bundesregierung will den Ausbau der Windkraft in Deutschland beschleunigen. Allein die Windkraft an Land soll sich bis 2030 verdoppeln. Klare Regeln sollen nun die Flächenvergabe beschleunigen.
© Quelle: Marcus Brandt
Schwerin. Mit einheitlichen Regeln für die Ausweisung von geeigneten Flächen will die Landesregierung den Windenergie-Ausbau ankurbeln. „Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) am Dienstag in Schwerin.
Dies sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es bei den regionalen Planungsverbänden schneller vorangehe. Mit dem bisherigen Stand könne man nicht zufrieden sein, es brauche mehr Tempo, machte er zudem klar.
MV-Regierung gibt den Planungsverbänden Spielräume
Das Land will beim Windkraftausbau zudem eine Unwucht in den vier Verbünden vermeiden: „Jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, so der Minister. Dies entspricht dem vom Bund vorgegebenen Anteil für ganz Mecklenburg-Vorpommern, der bis Ende 2032 erreicht werden soll.
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Das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium haben derweil schon durchgerechnet, wie viel Flächen im Land ihren Kriterien entsprechen. Das Ergebnis: 4,43 Prozent des Landes wären in der Theorie als Flächen für Windkraftanlagen geeignet. Die Planungsverbände hätten der Landesregierung zufolge demnach Spielraum, um regionale Bedingungen und Prioritäten zu berücksichtigen.
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Dem Kriterienkatalog zufolge soll unter anderem ein Abstand der Windkraftanlagen von einem Kilometer zu Siedlungen und 800 Meter zu Einzelhäusern gewahrt bleiben. Ausgespart bleiben den Plänen zufolge zudem Natur-, Landschafts- und Moorschutzgebiete. Auch der Artenschutz, Sicherheitskriterien für Hochwasser, Küsten und Trinkwasser sowie kritische Infrastruktur sind enthalten. Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) betonte, dass Klima- und Umweltbelange in Einklang gebracht werden sollen, der Arten- und Naturschutz werde nicht ausgehebelt.