Schwerin und Wismar erheben bereits eine Extra-Abgabe von den Gästen. Nun könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes den Trend in MV beschleunigen. Denn die Richter stellten fest: Die Bettensteuer ist rechtsgültig und darf von Touristen und Geschäftsreisenden verlangt werden.
Rostock. Müssen Touristen künftig mehr für eine Übernachtung in Mecklenburg-Vorpommern zahlen? Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Diskussion über die Erhebung der Bettensteuer entbrannt. Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg wollten die Bettensteuer mit Klagen in Karlsruhe kippen. Erreicht haben sie genau das Gegenteil. Die Bettensteuer dürfe auch von Geschäftsreisenden verlangt werden, entschieden die Richter.
Der Städte- und Gemeindetag M-V empfiehlt den Kommunen nach dem Urteil, die Erhebung der Steuer als Einnahmequelle zu prüfen. „Aus städtischer Sicht eine gute Sache und interessante Einnahmequelle – vor allem für die Kommunen, die keine Tourismus- oder Kurorte sind und deshalb keine Kurabgabe erheben“, sagt Reiner Kröger, zuständig für Gebühren beim kommunalen Spitzenverband. Gäste würden mit der Bettensteuer an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beteiligt, die auch von ihnen genutzt werde. Bislang verlangen in MV nur Wismar und Schwerin diese vom Gast erhobene Steuer von bis zu fünf Prozent zusätzlich zum Übernachtungspreis.