Auto warm laufen lassen: Das kann bis zu 5000 Euro Strafe kosten
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Autoscheiben wieder eisfrei zu bekommen kann mühsam sein. Teuer wird es, wenn man dazu Motor und Gebläse nutzt.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Wer im Winter plant, die Scheibe seines Verbrennerfahrzeugs mittels laufendem Motor und Gebläse abzutauen beziehungsweise das Auto so aufzuheizen, der sollte sich das zweimal überlegen. Denn solch eine Aktion kann ordentlich ins Geld gehen. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür 80 Euro Strafe vor, sofern das Vergehen auf öffentlichem Grund erfolgt.
Enteist man sein Fahrzeug auf diese Art und Weise auf einem Privatgrundstück, drohen Halterin und Halter sogar wesentlich empfindlichere Strafen. Hier divergiert die Höhe von Bundesland zu Bundesland. Grundlage für die Höhe der Strafe sind allerdings die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze, nicht die Straßenverkehrsordnung, die für die öffentlichen Straßen und Wege greift.
Nach Angaben des Portals Advocard schwanken die Bußgelder für das Enteisen mit dem Gebläse zwischen 200 Euro Bußgeld in Brandenburg und bis zu 5000 Euro in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Bußtarife für winterliches Fehlverhalten:
- Fahren mit durch Eis und Schnee unkenntlichen Nummernschildern: 5 Euro
- Nur ein Guckloch freikratzen: 10 Euro
- Schnee während der Fahrt auf dem Auto lassen: 25 Euro
Für guten Rundumblick sollten Front- und Heckscheibe sowie die Seitenscheiben frei von Eis und Schnee sein. Ganz wichtig: nicht die Außenspiegel vergessen. Denn schon beim Ausparken fehlt sonst die Orientierung nach hinten.
Für Eigentümerinnen und Eigentümern von Elektrofahrzeugen empfiehlt sich als Zubehör eine Standheizung, günstigstenfalls mit Wärmepumpe, damit beim programmierten Aufheizen des Fahrzeugs die Batterie nicht belastet wird.
RND/dk