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Verschiedene Verstöße und Strafen

Bei Rot über die Ampel: Welches Bußgeld droht wann?

Eine Ampel leuchtet rot.

Wer an einer roten Ampel über die Haltelinie fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder ein zu spät eingeleitetes Bremsmanöver können im Straßenverkehr fatale Folgen haben. Gerade an Kreuzungen ist das Risiko, andere Verkehrsteilnehmende durch Regelmissachtungen zu gefährden, groß. Vor allem an viel befahrenen Verkehrsknotenpunkten sollen Blitzer daher für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Wer einmal eine rote Ampel überfahren hat und geblitzt wurde, wird die Kreuzung beim nächsten Mal im Idealfall umsichtiger befahren. Doch was, wenn die Reifen lediglich über die Haltelinie gerollt sind und niemand gefährdet wurde? Wir klären über die Konsequenzen bei verschiedenen Vergehen auf.

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Auto fährt über Haltelinie: Droht ein Bußgeld?

Ja, sofern das Vergehen durch einen Blitzer registriert oder die Polizei beobachtet wird. Auch wenn die Reifen des Autos, Motorrads oder Lkw nur wenige Zentimeter hinter der Haltelinie an einer roten Ampel oder einem Stoppschild zum Stehen kommen, löst das den Blitzer aus. Ein solcher Haltelinienverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und zieht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich.

Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?

Vom Haltelinienverstoß zu unterscheiden ist der sogenannte Rotlichtverstoß. Dieser liegt dann vor, wenn die Haltelinie an einer roten Ampel nicht nur um wenige Zentimeter überfahren wurde, sondern das Kraftfahrzeug weit in den Gefahrenbereich vorgedrungen ist. Ein „einfacher Rotlichtverstoß“ (Ampel war nicht länger als eine Sekunde rot) wird mit mindestens 118,50 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

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Ein „qualifizierter Rotlichtverstoß“ liegt vor, wenn die Rotphase der Ampel bereits länger als eine Sekunde andauert. Kommt es durch die überfahrene rote Ampel zu einer Gefährdung im Verkehr oder Sachbeschädigung, kann das ein Bußgeld von bis zu 388,50 Euro und zwei Punkte nach sich ziehen. Außerdem drohen Fahrverbote und ein strafrechtliches Verfahren nach § 315c des Strafgesetzbuches (StGB).

Gefährdung im Straßenverkehr

Von einer Gefährdung im Straßenverkehr spricht man dann, wenn mit ziemlicher Sicherheit vorhersagbar ist, dass das verkehrswidrige oder rücksichtslose Verhalten eines Verkehrsteilnehmers oder einer Verkehrsteilnehmerin zu einem Schaden an Person oder Eigentum führen kann. Dabei ist unerheblich, ob es tatsächlich zu einem Schaden kommt. Oft muss die Polizei entscheiden, ob ein Schadensfall hätte eintreten können. Eine Gefährdung laut § 315c Strafgesetzbuch (StGB) liegt etwa bei Trunkenheit, Vorfahrtsmissachtungen, überhöhter Geschwindigkeit oder gefährlichen Überholmanövern vor. Eine Gefährdung im Straßenverkehr kann mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Wie erkennt der Blitzer, welcher Verstoß vorliegt?

Wer bei Rot über die Ampel fährt und nicht unmittelbar hinter der Haltelinie stoppt, wird in der Regel zweimal geblitzt. Einmal beim Überfahren der Haltelinie und ein weiteres Mal, wenn das Kraftfahrzeug in den geschützten Bereich (die Kreuzung oder den Fußgängerbereich) eingefahren ist. So wird sichergestellt, dass Haltelinienverstöße nicht als Rotlichtverstöße geahndet werden. Wer seinen Bußgeldbescheid juristisch anfechten will, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Das „versehentliche“ Überfahren einer roten Ampel gilt dabei nicht als legitimer Grund, um einen Bußgeldbescheid anzufechten.

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Übersicht: Welche Strafe droht bei welchem Vergehen?

Diese Bußgelder beziehungsweise Strafen drohen, wenn man eine Haltelinie beziehungsweise eine rote Ampel überfährt und dabei geblitzt oder erwischt wurde:

Verstoß

Bußgeld

Punkt(e)

weitere Konsequenzen

Haltelinie überfahren

10 €

/

/

Haltelinie überfahren
+ Gefährdung

70 €

1

/

Haltelinie überfahren
+ Unfall

85 €

1

/

Ampel bei Rot überfahren

118,50 €

1

/

Ampel bei Rot überfahren
+ Gefährdung

228,50 €

2

ein Monat Fahrverbot*

Ampel bei Rot überfahren
+ Sachschaden

268,50 €

2

ein Monat Fahrverbot*

Ampel bei Rot überfahren
(> 1 Sekunde)

228,50 €

2

ein Monat Fahrverbot*

Ampel bei Rot überfahren
(> 1 Sekunde) + Gefährdung

348,50 €

2

ein Monat Fahrverbot*

Ampel bei Rot überfahren
(> 1 Sekunde) + Sachschaden

388,50 €

2

ein Monat Fahrverbot*

* Je nach Vergehen ist eine Geldstrafe, Führerscheinentzug oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe gemäß § 315c des StGB möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 26.01.2023

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Was droht?

Wer innerhalb der zweijährigen Probezeit nach Erhalt des Führerscheins eine rote Ampel überfährt, begeht einen sogenannten A-Verstoß und muss mit einer Probezeitverlängerung von zwei Jahren und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Hierbei spielt es keine Rolle, wie lange die Rotphase der Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits andauerte.

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Grünpfeil und rote Ampel: Worauf muss ich achten?

An manchen Kreuzungen gibt es Ampeln mit einem grünen Pfeil. Dazu sollte man wissen: In der Straßenverkehrsordnung wird zwischen „grüner Pfeil“ und „Grünpfeil“ unterschieden. Letzteres bezeichnet das Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das häufig neben Ampeln angebracht ist. Der Grünpfeil erlaubt das Abbiegen nach rechts auch bei Rot. Geblitzt werden kann man an solchen Ampeln also nicht. Vor dem Abbiegen muss jedoch in jedem Fall an der Haltelinie angehalten werden und auf querenden Verkehr (insbesondere auch Fuß- und Radverkehr) geachtet werden. Übrigens: Ein Abbiegen am Grünpfeil ist nur erlaubt – eine Pflicht zum Abbiegen besteht nicht.

Ein „Grünpfeil" zum Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Hier muss vor dem Abbiegen gehalten werden.

Ein „Grünpfeil" zum Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Hier muss vor dem Abbiegen gehalten werden.

Ein Grünpfeil über einem Fahrradsymbol bedeutet, dass die Erlaubnis zum Abbiegen auf den Radverkehr beschränkt ist.

Ein Schild mit einem "Grünen Pfeil" nur für Radfahrer, erlaubt den Radfahrern das Rechtsabbiegen an roten Ampeln. Foto: Boris Roessler

Dieses Verkehrsschild erlaubt dem Radverkehr das Rechtsabbiegen an roten Ampeln.

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Im Gegensatz zum Grünpfeil erlaubt ein grüner Leuchtpfeil einer Ampel das Abbiegen nur, wenn die Ampel auch grün leuchtet. In diesem Fall gilt keine Haltepflicht vor dem Abbiegen, da Autofahrerinnen und Autofahrer davon ausgehen können, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden. Zudem besteht bei grünen Leuchtpfeilen eine Abbiegepflicht, da andernfalls der Verkehr behindert würde.

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