Prozess gestartet

Abgetrennter Kopf vor Bonner Gerichtsgebäude: Angeklagter schweigt

Die Polizei hat den Bereich vor dem Bonner Landgericht abgesperrt. (Archivfoto)

Die Polizei hat den Bereich vor dem Bonner Landgericht abgesperrt. (Archivfoto)

Bonn. Der Fall sorgte im Sommer bundesweit für Aufsehen. Ein Mann soll den abgetrennten Kopf einer Leiche vor dem Gerichtsgebäude abgelegt haben. Zum Prozessauftakt hat der Angeklagte am Montag zu den Vorwürfen geschwiegen. Dem 39-Jährigen wird in dem Verfahren die Störung der Totenruhe vorgeworfen. Damit habe er zudem das Pietätsgefühl von Passanten verletzt, erklärte der Staatsanwalt am Montag. Der Kopf soll einem an einer Krankheit gestorbenen Freund des Mannes aus der Drogenszene gehört haben.

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Angeklagter soll Kopf abgetrennt haben

Laut Anklage soll der 39-Jährige, der auf der Straße lebte, den Kopf des Toten mit einem Messer abgetrennt haben. Danach habe er das Leichenteil in eine große Umhängetasche gesteckt und sei zum Gericht gelaufen. Am Eingangsportal habe er es schließlich ablegt. Eine Passantin berichtete später, dass der Mann danach auf der gegenüberliegenden Straßenseite gesessen und den abgelegten Kopf angestarrt habe.

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Zeugen zeigten sich im Prozess nach wie vor schockiert von dem Anblick. Eine 44-Jährige berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: „Mama, Mama, da liegt ein Kopf.“ Sie selbst habe das zunächst für einen makabren Scherz gehalten und ihren Sohn dafür noch getadelt. Eine weitere Passantin glaubte zunächst, es handele sich um „einen großen Puppenkopf“ - „aber dann sah er so echt aus“. Da habe sie sich erst mal setzen müssen, mit dem grausigen Anblick komme sie bis heute nicht zurecht.

Angeklagter soll gestanden haben

Als die Polizei zehn Minuten später eintraf, soll der 39-Jährige laut Polizeibericht auf die Beamten zugegangen sein, um ihnen zu gestehen, dass er den Kopf abgelegt habe. Weder an Kleidung noch am Körper des Mannes seien Blutspuren gefunden worden. Anschließend führte er die Ermittler direkt zum Torso seines gestorbenen Freundes, der in der Nähe eines Biergartens in einem Schlafsack lag.

Der Wirt des Biergartens berichtete im Prozess, dass die beiden Männer Drogen konsumiert und „in einer Zweckgemeinschaft“ gelebt hätten. „Damit keiner alleine ist.“

Die Obduktion ergab, dass der Tote an einer schweren Krankheit gestorben war. Für den Prozess sind Verhandlungstage bis Mitte Januar angesetzt.

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RND/dpa

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