Fall Maddie: Verteidiger des Mordverdächtigen schließt Vernehmung seines Mandanten aus
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Kate und Gerry McCann, Eltern der verschwundenen Britin Madeleine McCann, halten bei einem Suchaufruf ein Foto ihrer Tochter hoch (Archivfoto).
© Quelle: John Stillwell/PA Wire/dpa
Hannover. Vor rund einem Jahr klang es so, als stünden die Ermittler und Ermittlerinnen im Fall Maddie McCann kurz vor dem Durchbruch: Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig gab bekannt, dass der Deutsche Christian B. verdächtigt wird, im Jahr 2007 die damals Dreijährige entführt und getötet zu haben. Bis heute wurde allerdings keine Anklage erhoben – und auch der Tatverdächtige wurde zu den Vorwürfen nicht vernommen.
Vermutlich wird es auch nie zu einer Aussage kommen – das sagte zumindest Friedrich Fülscher, der Anwalt von Christian B., dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es wird keine Vernehmung geben. Der Beschuldigte macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das hat die Staatsanwaltschaft genauso zu akzeptieren wie die Medien.“ Von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen heiße jedoch nicht, dass der Beschuldigte etwas zu verbergen habe, fügte Fülscher hinzu.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hingegen würde Christian B., der gerade eine andere Haftstrafe in einem Gefängnis in Niedersachsen absitzt, gern vernehmen – allerdings noch nicht jetzt. Pressesprecher Hans Christian Wolters erklärt dem RND, dass der Verdächtige erst am Ende der Ermittlungen vernommen werden soll. „Sollte der Beschuldigte eine Vernehmung ablehnen, ist dies sein gutes Recht“, sagte Wolters. „Kein Beschuldigter kann zu einer Aussage gezwungen werden.“
Nachdem die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr an die Presse gegangen war, gingen Hunderte Hinweise ein. Zur Anklage führten diese allerdings nicht. Wolters: „Die Ermittlungen im letzten Jahr haben zu neuen Erkenntnissen geführt.“ So habe man keinerlei entlastende Umstände ermitteln können. Ähnliches sagte der Pressesprecher vor wenigen Tagen auch der Deutschen Presse-Agentur.
Der Anwalt des Verdächtigen kritisierte gegenüber dem RND diese Äußerung als „irreführend“. Wenn bisher kein hinreichender Tatverdacht bestehe, dann sei diese Tatsache ein inhaltliches Nullum. „In der Aussage ist ja gerade nicht enthalten, dass sich weitere belastende Indizien aufgetan haben“, so Fülscher.
Keine Akteneinsicht für Verteidigung
Fülscher zufolge habe die Verteidigung bisher keine Akteneinsicht erhalten. „Wann wir Akteneinsicht bekommen, steht in den Sternen“, sagte er. „Rechtlich hat sie zwingend zu erfolgen, sobald eine Gefährdung des Ermittlungszweckes unwahrscheinlich ist, der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist oder gegen den Beschuldigten in der Sache Untersuchungshaft vollzogen wird.“
Staatsanwalt Wolters erklärte, dass aus ermittlungstaktischen Gründen bislang keine Akteneinsicht gewährt wurde. „Dies dient dem Schutz noch ausstehender Ermittlungen und dem Schutz unserer Zeugen.“