Schwere Sexualstraftaten

Möglicher Prozess gegen Maddie-Verdächtigen Christian B. nicht vor 2023

Fall „Maddie“: Ein Kellner hängt ein Bild des vermissten Mädchens Madeleine McCann an das Fenster eines Restaurants in Portugal. (Archivfoto)

Fall „Maddie“: Ein Kellner hängt ein Bild des vermissten Mädchens Madeleine McCann an das Fenster eines Restaurants in Portugal. (Archivfoto)

Braunschweig. Der auch im Fall des verschwundenen Mädchens Maddie verdächtige Deutsche Christian B. wird sich nicht mehr in diesem Jahr einem Prozess wegen anderer Vorwürfe von Sexualstraftaten stellen müssen. Ein solches Verfahren beginne nicht vor 2023, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Die zuständige Strafkammer werde in einem sogenannten Zwischenverfahren jetzt prüfen, ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werde.

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Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den 45-jährigen Deutschen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben.

„Die Ermittlungen zum Verschwinden von Maddie McCann dauern ungeachtet der Anklage weiter an“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters, am Mittwoch. Wegen der laufenden Ermittlungen könnten derzeit im Fall der vermissten Britin keine näheren Informationen zu den bisherigen Ergebnissen veröffentlicht werden.

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Christian B. zurzeit in Oldenburg in Haft

„Sie können alle versichert sein, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht bestrebt ist, die Ermittlungen im Fall Maddie McCann unnötig in die Länge zu ziehen“, betonte Wolters vor Journalisten. Es gehe darum, den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären. „Wir bitten weiterhin um die Mithilfe der Bevölkerung“, sagte der Staatsanwalt und verwies auf die Öffentlichkeitsfahndung des Bundeskriminalamtes im Internet.

Derzeit sitzt der bereits mehrfach verurteilte Sexualstraftäter in Oldenburg für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz eine siebenjährige Haftstrafe ab. In diesem Ferienort war im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwunden. Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der wegen Vergewaltigung inhaftierte Deutsche im Fall Maddie unter Mordverdacht stehe.

„Ich halte die Beweislage in allen Fällen für dürftig“

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zuständig, weil der Verdächtige im Fall Maddie vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten deutschen Wohnsitz in Braunschweig hatte. Seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin hätte der Angeschuldigte im September 2025 voll verbüßt, sagte Wolters der dpa. Auf Grundlage der neuen, mehr als 100-seitigen Anklageschrift wegen der fünf Sexualstraftaten habe die Staatsanwaltschaft außerdem den Erlass eines Haftbefehls beantragt. „Wir rechnen mit einer Hauptverhandlung Mitte kommenden Jahres“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Das entscheidet aber letztlich das Landgericht Braunschweig.“

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Der Verteidiger von Christian B., Friedrich Fülscher, sagte am Dienstag der dpa, die Vorwürfe seien schon länger bekannt, an der Sachlage habe sich nichts geändert. „Ich halte die Beweislage in allen Fällen für dürftig“, betonte der Rechtsanwalt.

RND/dpa

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