Prozess um Juwelendiebstahl: Zwinger-Wachmann filmte Täter - Aussetzungsantrag abgelehnt

Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölben sitzen vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal auf ihren Plätzen.

Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölben sitzen vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal auf ihren Plätzen.

Dresden/Berlin. Im Prozess um den Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe und den Diebstahl kostbarer historischer Juwelen hat die Jugendkammer des Landgerichts einen weiteren Antrag auf Aussetzung abgelehnt. Der Verteidigung seien die Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage im und am Residenzschloss nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, um diese mit den Mandanten besprechen und bewerten zu können, kritisierte Rechtsanwalt Prof. Michael Nagel am Freitag. Die Aufnahmen seien ein „zentrales Beweismittel“ der Staatsanwaltschaft für den ermittelten Tathergang. Ein Einstieg in die Beweisaufnahme nehme seinen Mandaten daher das Recht „auf effektive Verteidigung“.

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Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel verkündete daraufhin vor dem ersten Zeugen den Ablehnungsbeschluss der Kammer zum gleichlautenden Antrag vom 28. Januar. Eine Aussetzung komme nicht in Betracht, da „weder eine unvollständige Gewähr von Akten“ vorliege noch eine Beeinträchtigung der Fairness. Den Verteidigern sei „regelmäßig und vollständig“ Einsicht in die zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vorgelegten Akten und Datenträger gewährt worden.

Wachmann sagt aus

Zudem sagt ein Wachmann des Zwingers gegenüber dem Dresdner Residenzschloss aus. Er hat die Täter nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe beobachtet und gefilmt. Vor dem Zaun auf der Straße habe am Morgen des 25. November 2019 ein Auto „mit drei oder vier dunkel gekleideten Personen“ gestanden, die „etwas in den offenen Kofferraum warfen und dann einstiegen“, berichtete der 31-Jährige am Freitag zu Beginn der Beweisaufnahme im Prozess am Landgericht.

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Auf dem nur wenige Sekunden langen Video ist ein Auto zu sehen, das nach einem kurzen Augenblick wegfährt, in fast kompletter Dunkelheit. Nur die Räume über dem Museum im Erdgeschoss sind erleuchtet. Er habe nur noch verstanden, wie eine männliche Stimme in gebrochenem Deutsch gesagt habe: „Los komm, mach schnell.“ Dann seien die Personen eingestiegen und losgefahren. Bis auf eine Laterne sei die Straßenbeleuchtung ausgefallen gewesen: „Der Rest war finster.“

Wachmann überspielte das Video einem Beamten

Das Video habe er den ersten Beamten am Tatort gleich auf deren Handy überspielt. Den Fahrzeugtyp habe er nicht erkennen können, wie auch die Personen. „Einer hatte eine kräftigere Statur.“

In Vernehmungen hatte der Wachmann nach Angaben der Verteidiger eine Automarke genannt und davon gesprochen, dass die Personen eine Tasche oder Beutel in den Kofferraum geworfen hätten. Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hatte früher als Aufsicht im Schloss gearbeitet, auch einmal im Grünen Gewölbe.

Nachdem die weiße oder graue Limousine der Täter weggefahren sei, seien zwei Streifenwagen vorgefahren, die die Verfolgung des bereits aus dem Blick geratenen Fahrzeugs aufgenommen hätten. Auf dem Fußweg am Schlosszaun habe er dann gesehen, „dass da ein Stück Fenstergitter fehlte und ein Loch drin war“. Mit zwei weiteren Beamten sei er dann zum Eingang des Gebäudes gegangen - und bis zur Tür des Juwelenzimmers.

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Angeklagte bei mehreren Razzien in Berlin gefasst

Der Prozess gegen sechs junge Männer zwischen 22 und 28 Jahren hatte am 28. Januar begonnen. Die Deutschen, allesamt aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie, sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Nach Überzeugung der Ermittler haben sie den Einbruch am 25. November 2019 akribisch geplant und auch mit Stippvisiten nach Dresden vorbereitet. Sie sollen 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen haben.

Die 22- bis 28-Jährigen wurden bei mehreren Razzien in Berlin gefasst. Weil zwei von ihnen zur Tatzeit erst 20 Jahre alt waren, verhandelt die Große Strafkammer als Jugendkammer - in einem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts, in dem bereits mehrere Verfahren mit Terror-Hintergrund geführt wurden.

RND/dpa und epd

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