Prozess um Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten: Einstellung am Montag?
Duisburg. Fast zehn Jahre ist es her, dass junge Menschen zur Loveparade nach Duisburg fuhren, um Spaß zu haben, zu feiern, ihr Leben zu genießen. 21 von ihnen sahen ihr Zuhause nie wieder. Sie starben auf grauenvolle Weise, als das Gedränge am einzigen Zu- und Abgang zum Partygelände zu groß wurde. Auf einem Quadratmeter sollen an jenem 24. Juli 2010 mindestens sieben Menschen zusammengequetscht worden sein. Hunderte wurden verletzt und blieben für lange Zeit traumatisiert. Wie konnte es dazu kommen? Und wer ist dafür verantwortlich?
Ein Mammut-Strafprozess gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadtverwaltung Duisburg und des Veranstalters Lopavent begann nach langem juristischem Tauziehen erst vor knapp zweieinhalb Jahren. Nach 183 Verhandlungstagen in einem großen Kongresssaal in Düsseldorf steht er jetzt möglicherweise vor dem Ende - durch eine vom Landgericht Duisburg vor vier Wochen vorgeschlagene Einstellung. Das Gericht begründete den Vorschlag unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der drohenden Verjährung Ende Juli.
Die Staatsanwaltschaft und die verbliebenen drei Angeklagten haben bereits zugestimmt. Viele der 42 Nebenkläger sind dagegen. Für eine Einstellung ist ihre Zustimmung allerdings nicht erforderlich. Gegen die anderen sieben Angeklagten war das Verfahren schon vor über einem Jahr wegen vermutlich geringer Schuld eingestellt worden.
Loveparade-Prozess begann im Dezember 2017
An diesem Montag (4. Mai) findet nach wochenlanger Unterbrechung wegen der Corona-Pandemie die nächste Sitzung statt - unter strengen Sicherheitsmaßnahmen. Ab dem vergangenen Mittwoch hatte die zuständige Kammer zusammen mit den Schöffen beraten, was jetzt geschehen soll: Einstellung oder Fortsetzung? Das Ergebnis der Beratungen soll erst am Montag in der Sitzung bekannt gegeben werden. Ein Einstellungsbeschluss wäre unanfechtbar. Einer der auswendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit ginge damit ohne ein Urteil zu Ende.
Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent und sechs Mitarbeitern der Stadt Duisburg warf die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Von schweren Planungsfehlern war die Rede. Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden.
Die Verfahren gegen die städtischen Mitarbeiter und einen Lopavent-Beschäftigten wurden im Februar 2019 wegen vermutlich geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt. Bei den drei verbliebenen Beschuldigten stand damals eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum. Sie lehnten ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Motivation angegeben.
Für die übrigen drei Angeklagten ging es dadurch weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Das Gericht verlängerte die Unterbrechung später bis auf weiteres, weil einige Angeklagte, Schöffen und Ergänzungsschöffen zu Corona-Risikogruppen gehörten.
Corona: Nicht absehbar, wann Verhandlung fortgeführt werden könnte
Das Gericht schlug schließlich vor, den Prozess ganz einzustellen. Vor allem wegen der Corona-Pandemie sei nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgeführt werden könne. Für den Fall einer Fortsetzung sah das Gericht erhebliche Einschränkungen wie etwa eine Begrenzung der täglichen Sitzungsdauer. Hinzu kommt die bevorstehende absolute Verjährung für den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung, die nach zehn Jahren mit Ablauf des 27. Juli eintritt. Wegen dieser zeitlichen Beschränkung bestehe nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den Sachverhalt "verurteilungsreif" aufzuklären.
Als nächstes stand eigentlich die Einführung des 3800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Jürgen Gerlach auf dem Programm. Gerlach ist Experte für Verkehrssicherheit und Sicherheit bei Großveranstaltungen. Ursprünglich waren für sein Gutachten allein acht Verhandlungstage angesetzt. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor. Das Gericht betonte nun, dass die Kammer die Ergebnisse in ihre Überlegungen zu einer Einstellung einbezogen habe. Außerdem habe der Gutachter dem Gericht erklärt, dass sich durch die Hauptverhandlung keine wesentlichen Änderungen seiner Einschätzungen ergeben hätten.
Nebenklage-Anwalt Julius Reiter kritisiert den Vorstoß des Gerichts: "Die Geschädigten und die Angehörigen der Todesopfer sind maßlos enttäuscht." Eine vorzeitige Einstellung bedeute einen weiteren schwarzen Tag für die Opfer und Angehörigen der Katastrophe. "Viele haben den Eindruck, als würde Corona vorgeschoben, um den Prozess "leise" zu beenden", so Reiter. Der Gerichtssaal fasse rund 500 Personen. Das Risiko hätte etwa durch ein Auseinandersetzen der Anwesenden und Mundschutz eingedämmt werden können, argumentiert der Anwalt.
Ihm stößt besonders auf, dass im Prozess nun nicht mehr über das Gutachten gesprochen werden soll. “Das Gutachten ist das wohl wichtigste Beweismittel in diesem Prozess. Auf die nun eigentlich kurz bevorstehende Anhörung des Gutachters hatten unsere Mandanten so lange gewartet.” Zudem wäre die Anhörung im Gerichtssaal auch von wesentlicher Bedeutung für die öffentliche Aufarbeitung des Unglücks. “Die alleinige schriftliche Begutachtung ist demgegenüber nicht gleichwertig, da sie zu komplex ist und nur der Sachverständige die Schwerpunkte seines Gutachtens wirklich erklären kann.”
Wird das Gutachten nicht mehr eingeführt, will Reiters Kanzlei darauf dringen, "dass eine weitere Untersuchung oder jedenfalls Befragung des Gutachters im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen stattfinden kann".
Nebenklage will Sachverständigen noch anhören lassen
Auch Nebenklage-Anwalt Thomas Feltes will, dass das Gutachten eingeführt wird. "Darauf zu verzichten, bedeutet einen wesentlichen Eingriff in die strafprozessualen und letztlich auch grundgesetzlich garantierten Rechte der Nebenkläger", schrieb er in seiner Stellungnahme. "Es sei hier daran erinnert, dass die Nebenklage auch eine Genugtuungsfunktion hat und den Verletzten Gelegenheit geben soll, gestaltend auf den Prozess einzuwirken." Dies könne nur durch persönliche Nachfragen vor Gericht und im unmittelbaren Austausch auch mit den anderen Verfahrensbeteiligten geschehen.
Entsprechend haben sich beide Anwälte einem Appell von insgesamt 14 Nebenklage-Anwälten an das Gericht angeschlossen, den Sachverständigen doch noch anzuhören. Die Nebenkläger hätten viele Fragen an den Gutachter und müssten die Möglichkeit erhalten, diese Fragen in einer öffentlichen Verhandlung direkt an ihn zu richten, schrieben sie in einer Erklärung.
In dem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Nach seiner Analyse gab es schon im Vorfeld mehrere Anhaltspunkte, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war. Aber auch am Veranstaltungstag selbst hätte es noch Möglichkeiten für alle beteiligten Institutionen gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern, schrieb Gerlach im Dezember 2018 in einer Zusammenfassung, die der dpa vorliegt.
Loveparade-Unglück: Es soll einen Abschlussbericht geben
Kommt es zur Einstellung, will das Gericht den Prozess dennoch nicht sang- und klanglos beenden - wie sonst bei Einstellungen üblich. "In diesem Fall beabsichtigt die Kammer, die von ihr gewonnenen Erkenntnisse zu den Geschehnissen um die Loveparade 2010 in einem schriftlichen Beschluss zusammenzufassen und dessen Inhalt im Rahmen einer zeitlich begrenzten Hauptverhandlung vorzutragen", hatte das Gericht schon Anfang April mitgeteilt.
Der Vorsitzende Richter Mario Plein hat der Aufklärung im Prozess stets eine große Bedeutung beigemessen. Im Oktober 2018 sagte er etwa: "Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir nach dem Ende des Verfahrens sagen können, warum die Kinder der Nebenkläger gestorben sind und warum da viele verletzt worden sind. Wir werden die Fragen, die dringend zu beantworten sind, hier beantworten. Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war", versprach er damals.
Jürgen Widera, Vorstand der Stiftung "Duisburg 24.7.2010", sagt, dass er die Argumentation des Gerichts in Sachen Einstellung nachvollziehen könne. Er habe allerdings damit gerechnet, dass es eine Einstellung erst nach Anhörung des Gutachters geben werde. "Für uns ist entscheidend, dass es den vom Richter angekündigten Abschlussbericht gibt." Es sei wichtig, "dass es nicht primär um eine Verurteilung geht, sondern um die Aufklärung".
Bei einer Einstellung gibt es kein Urteil. Den Begriff "Schuld" verwendet das Gericht trotzdem, im Konjunktiv: Anfang April hatte die Kammer es als "wahrscheinlich" bezeichnet, dass den Angeklagten "die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte", wenn die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkung fortgesetzt werden könnte. Allerdings dürfte eine "etwaige Schuld der Angeklagten" nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering angesehen werden, hieß es. Auch müsse die lange Dauer des Verfahrens und die konstruktive Mitwirkung der Angeklagten berücksichtigt werden. "Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen."
RND/dpa