Urteil in Schwerin

Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung einer Elfjährigen

Schwerin: Das Gebäude des Landgericht am Demmlerplatz.

Wegen Vergewaltigung in vier Fällen hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch einen 23-jährigen Mann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt (Archivbild).

Schwerin. Wegen Vergewaltigung in vier Fällen hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch einen 23-jährigen Mann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es zum Abschluss des über neun Verhandlungstage reichenden Prozesses als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai 2021 in Schwerin gegen den Willen des Opfers Sex mit einem elfjährigen Mädchen hatte. Das Kind hatte ihm laut Gericht gesagt, es sei 15 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und acht Monate Haft beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Nach Angaben des Gerichts hatten sich der Mann und das Mädchen zwei Tage zuvor über einen Messenger-Dienst im Internet kennengelernt. Am Tag der Tat nahm er das Kind mit in seine Wohnung. Dort kam es bis zum nächsten Morgen zu vier Vergewaltigungen, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte. Zwar habe das Mädchen in drei der Fälle dem Geschehen anfangs zugestimmt, den Mann dann aber aufgefordert aufzuhören. Laut Gericht machte das Mädchen „äußerlich den Eindruck einer Fünfzehnjährigen“, sei geistig aber auf dem Stand einer Achtjährigen. Deshalb sei es mit der Situation „schlicht überfordert“ gewesen, hieß es.

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Da er annahm, das Mädchen sei 15 Jahre alt, hatte der Angeklagte den Ermittlungen zufolge kurz nach seiner Verhaftung die Vorkommnisse nicht grundsätzlich bestritten, aber deren Strafbarkeit. Im Prozessverlauf bestritt er dann, Sex mit dem Mädchen gehabt oder gar Gewalt angewendet zu haben. Das Gericht hingegen folgte den Aussagen der Elfjährigen, die vor Gericht das Geschehen glaubhaft und plausibel nachvollziehbar geschildert habe.

RND/dpa

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