Verdächtiger im Fall Maddie bekommt keine vorzeitige Bewährung
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Ein Gefangenentransporter der Justiz Schleswig-Holstein verlässt einen Hinterhof des Landgerichtes Braunschweig.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Braunschweig. Die aktuelle Haftstrafe des im Fall Maddie Verdächtigten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Den Antrag des 43-Jährigen habe die Strafvollstreckungskammer abgelehnt, teilte das Landgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Damit bleibt die Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels bestehen, sie endet am 7. Januar 2021.
Im Sinne des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht verantwortet werden, hieß es zur Begründung. „Der Verurteilte sei mehrfach vorbestraft und ein Bewährungsversager.“ Bei einem Rückfall des Mannes müsse mit schweren Straftaten gerechnet werden, teilte das Gericht mit. Faktoren, die den Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten könnten, seien nicht festgestellt worden.
Mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter
Rund um den Anhörungstermin am Montag war die Situation im Braunschweiger Gerichtsgebäude eskaliert. Beim Anlegen von Fußfesseln zog sich der Mann Rippenverletzungen zu und wurde im Krankenhaus behandelt. Der Vorfall ist Gegenstand neuer Ermittlungen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Im Fokus steht der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter, seit das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen ihn wegen Mordverdachts ermitteln.
RND/dpa