3G im Verkehr: Wer soll das kontrollieren?
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Auch im öffentlichen Nahverkehr müsste der Impf- beziehungsweise Teststatus abgefragt werden. Praktisch scheint das nahezu unmöglich.
© Quelle: Christoph Soeder/dpa
Berlin. Wegen der dramatisch angestiegenen Infektionszahlen herrscht die 3G-Regel nun auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Fern- und Regionalzügen. Darauf hatten sich die Ampel-Parteien geeinigt.
Vor allem bei Verkehrsverbänden stößt die Maßnahme aber auf Kritik. So kritisieren sie vor allem, dass es kaum möglich sei, die Maßnahme flächendeckend zu kontrollieren. „3G ist in dieser Pandemie eine gute und sinnvolle Regel. Sie lässt sich leider im öffentlichen Verkehr kaum kontrollieren, vor allem nicht im großstädtischen U-/S-Bahnverkehr“, sagt Detlef Neuß, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Zudem sei es Aufgabe der Ampel-Parteien, welche die Maßnahme angeordnet haben, sicherzustellen, dass sie auch funktioniere, heißt es vom Fahrgastverband weiter. Das Bahnpersonal könne das kaum alleine schaffen.
Erst vor ein paar Wochen wurden die kostenlosen Bürgertests abgeschafft
Ein weiteres Problem sieht der Fahrgastverband darin, dass etliche Teststellen nach dem Ende der kostenlosen Bürgertests abgebaut worden sind. So gebe es vor allem für testwillige Ungeimpfte kaum mehr Möglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel legal zu nutzen. Auch Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags, kritisiert die Ampel-Parteien für das Vorgehen. „Ungünstig gelaufen ist es insoweit, als die kostenlosen Bürgertests erst vor ein paar Wochen abgeschafft wurden. Solche Entscheidungen – wie auch bei den Impfzentren – sollten deshalb längerfristig bedacht werden. Nun wird nach dem Zurückfahren wiederum ein schnelles Hochfahren erwartet“, sagt er dem RND.
Er mahnt an, dass der Bedarf an Teststellen durch die Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests wieder gestiegen sei. Stand jetzt geht er aber davon aus, dass die Teststellen „in der Summe reichen“, um den zusätzlichen Bedarf abzudecken. Im Fernverkehr hält Reinhard Sager die Regel für sinnvoll, weil sie dort aus seiner Sicht überprüfbar sei. „Im Nahverkehr hingegen ist nur eine vereinzelte, stichprobenartige Überprüfung möglich, ohne die Verkehrsbetriebe unverhältnismäßig zu belasten. Vor diesem Hintergrund bezweifeln wir die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme“, sagt er.