Gesetzentwurf der Bundesregierung

49-Euro-Ticket: Finanzierung soll bis einschließlich 2025 gesichert werden

Ab 1. Mai 2023 soll in ganz Deutschland das 49-Euro-Ticket für den ÖPNV gültig sein.

Ab 1. Mai 2023 soll in ganz Deutschland das 49-Euro-Ticket für den ÖPNV gültig sein.

Berlin. Die Bundesregierung will für das 49-Euro-Ticket von 2023 bis 2025 jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen und 2025 ein erneutes Gesetz zur Sicherung der Finanzierung auf den Weg bringen. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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„Nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets 2024 ist im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern“, heißt es darin.

Die Bundesregierung stelle den Ländern für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung, heißt es in dem Papier.

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Prüfung der Einnahmeausfälle durch 49-Euro-Ticket im kommenden Jahr

Im Jahr 2024 soll demnach eine Prüfung der Einnahmenausfälle auf Seiten der Verkehrsverbünde stattfinden. „Die tatsächlichen Mindereinnahmen im Jahr 2023 werden im Jahr 2024 festgestellt“, so der Entwurf. „Ergibt eine Überprüfung, dass die Mittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für den Ausgleich der finanziellen Nachteile durch das bundesweit gültige Nahverkehrsticket im Einführungsjahr nicht ausgereicht haben, wird der Bund die Mehrkosten zur Hälfte tragen.“ Sofern geringere Belastungen entstanden seien, werde der hälftige Anteil des Bundes reduziert.

Viele Fragen beim 49-Euro-Ticket noch ungeklärt
ARCHIV - 09.12.2022, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Fahrgäste steigen auf dem Hauptbahnhof aus einem Regionalzug. (zu dpa: "Fahrgastverband: Beim 49-Euro-Ticket sind noch viele Fragen offen") Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Trotz des nun von Bund und Ländern festgelegten Starttermins sind beim 49-Euro-Monatsticket für Busse und Bahnen im Regionalverkehr noch viele Fragen offen.

Sollten die finanziellen Nachteile geringer sein, würden die Länder den überschüssigen Betrag durch eine entsprechende Verrechnung mit den Regionalisierungsmitteln – die gezahlten Mittel für den ÖPNV seitens des Bundes – für das Jahr 2025 ausgleichen. Für die Prüfung und Ermittlung des Nachschussbedarfs sei die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers vorgesehen, für die weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, heißt es weiter. „Eine Nachschusspflicht des Bundes besteht nur für das Jahr 2023″, unterstreicht die Bundesregierung weiter.

Das dürfte vor allem bei den Verkehrsverbünden für Kritik sorgen: Dort gibt es Sorgen, dass die Gelder insbesondere für 2024 nicht ausreichen werden und sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben.

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Bundesländer steuern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Umsetzung des 49-Euro-Tickets bei

Im Gesetzesentwurf ist auch der Einführungszeitpunkt festgeschrieben. „Die Länder führen ab dem 1. Mai 2023 ein Ticket ein, das zur bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt (Deutschlandticket)“, heißt es in der vorgeschlagenen Änderung.

Der Entwurf muss zunächst im Kabinett beschlossen werden und dann durch den Bundestag gehen. Ende März soll nach Plänen der Ampel der Bundesrat den Entwurf behandeln.

Auch die Bundesländer werden für das Ticket 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stellen. Mit dem Deutschlandticket können Fahrgäste bundesweit den Regionalverkehr für 49 Euro im Monat benutzen. Das Ticket ist jeweils für einen Monat gültig und wird automatisch verlängert, wenn der Inhaber nicht rechtzeitig kündigt.

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