Baerbock zu Assange-Auslieferung: Haben hier anderes „Rechtsverständnis“ als die USA
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Unterstützer bei einem Protest gegen die anhaltende Inhaftierung des Wikileaks-Gründers Julian Assange vor der US-Botschaft in Canberra.
© Quelle: IMAGO/AAP
Berlin. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich zurückhaltend zur drohenden Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA geäußert. Baerbock sagte am Freitag in Berlin, in den USA sei eine Entscheidung getroffen worden, „die wir aus unserem Rechtsverständnis anders sehen“. Es handele sich um ein Rechtsverständnis, dass mit Blick auf Geheimnisträger „gewisse Dinge gelten“ und dass es „um einen Fall von Pressefreiheit“ gehe. Und mit Blick auf die Pressefreiheit dürfe es keine Einschränkungen geben.
Zugleich verwies Baerbock auf noch laufende rechtsstaatliche Verfahren. Auch der Rechtsweg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei nicht gänzlich ausgeschöpft. Es sei wichtig, dass dieser Weg weitergegangen werde.
Die britische Regierung von Premierminister Boris Johnson will Assange an die USA ausliefern. Dafür unterschrieb Innenministerin Priti Patel vor einer Woche eine Auslieferungsanweisung. Die Anwälte Assanges haben insgesamt 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen weltweit reagierten mit Entsetzen auf die Entscheidung. Assange drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Unter anderem werfen ihm die Vereinigten Staaten Spionage vor.
Assange hatte 2010 geheime militärische US-Dokumente auf Wikileaks veröffentlicht, die unter anderem Kriegsverbrechen der USA im Irak belegen sollten. 2012 floh er in die britische Botschaft von Ecuador in London, wo er fünf Jahre lebte. Das mittelamerikanische Land entzog ihm 2019 das Asyl, woraufhin die britische Polizei Assange festnahm. Seither sitzt er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft.
RND/epd