Ringen um neue Entlastungen

Darauf haben sich Bund und Länder (nicht) geeinigt

Hendrik Wüst (CDU, links), Minister­präsident von Nordrhein-Westfalen, und Stephan Weil (SPD), Minister­präsident von Niedersachsen, kurz vor dem Beginn der Bund-Länder-Beratungen.

Hendrik Wüst (CDU, links), Minister­präsident von Nordrhein-Westfalen, und Stephan Weil (SPD), Minister­präsident von Niedersachsen, kurz vor dem Beginn der Bund-Länder-Beratungen.

Berlin. Der Streit von Bund und Ländern um die Finanzierung weiterer Entlastungen ist am Dienstag in die nächste Runde gegangen. Die Beratungen der Länderchefinnen und -chefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) drehten sich um die Ausgestaltung der angekündigten Gaspreisbremse und die Aufteilung der Kosten für die Maßnahmen zur Abfederung hoher Energiekosten und der Inflation. Doch zu konkreten Einigungen bei den strittigen Punkten kam es nicht. Die Diskussionen zwischen Bund und Ländern seien noch nicht abgeschlossen, sagte Scholz auf der Pressekonferenz.

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Welche Entlastungen fordern die Länder – und was will der Bund?

Die Länder hatten sich bereits bei ihrem Treffen vor rund einer Woche auf eine Energiepreis­bremse für Privat­haushalte und Unternehmen verständigt. Mittlerweile ist klar, dass der Bund eine Gaspreis­bremse einführen will. Schon länger bekannt war die Umsetzung einer Strompreis­bremse. Dafür soll laut Beschluss „zeitnah“ ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Mit dem Abwehrschirm sollen Strom- und Gaspreise „dramatisch sinken, damit sie von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen bewältigt werden können“, sagte Scholz vergangene Woche. Die neuen Maßnahmen bezeichnete der Kanzler als „Doppelwumms“. Am Dienstagabend machte der SPD-Politiker klar: „Wir werden die Energieversorgungssicherheit wohl gewährleisten können, obwohl es kein Gas mehr gibt, das aus Russland kommt.“

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Wie soll die Gaspreisbremse funktionieren?

Das ist bisher unklar. Die genaue Ausgestaltung liegt bei der Kommission Erdgas und Wärme, die nächste Woche ihre Ergebnisse vorstellen soll. Die Länder wollten in den Beratungen mit dem Bund auch Klarheit darüber bekommen, wie die Gaspreis­bremse in Grundzügen umgesetzt werden soll. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst bemängelte allerdings, dass es noch eine „ganze Menge offener Fragen“ gibt. Aus Sicht vieler Länder sei das im Ergebnis zu wenig. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der zum Oktober den MPK-Vorsitz übernommen hat, rechnet mit einem Beschluss der Gaspreisbremse im November oder Dezember.

Wie will die Ampel die Gaspreisbremse finanzieren?

Die Bundesregierung will neue Schulden in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro aufnehmen. Das soll allerdings nicht regulär über den Bundeshaushalt geschehen. Stattdessen geht die Regierung einen Weg, der es Bundes­finanz­minister Christian Lindner (FDP) ermöglichen soll, seine Zusage zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2023 zu erfüllen. Dazu wird ein sogenanntes Sondervermögen genutzt: Der zu Beginn der Corona-Pandemie für Unternehmens­hilfen eingerichtete Wirtschafts­stabilisierungs­fonds (WSF) wird reaktiviert und bekommt gleichzeitig das Recht, selbst Schulden in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro aufzunehmen.

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Warum gibt es beim dritten Entlastungspaket Abstimmungsbedarf?

Im dritten Entlastungspaket der Ampel sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, die zu großen Teilen auch von den Ländern geschultert werden müssen. Darunter die Wohngeldreform, Anpassungen im Einkommens­steuer­tarif und ein vergünstigtes bundesweites Ticket für den Nahverkehr. NRW-Regierungschef Wüst forderte einen fairen Lastenausgleich. Die Länder verlangten auch Finanzierungs­zusagen zu weiteren Themen, die die Minister­präsidenten im größeren Rahmen des Entlastungs­paketes sehen.

Wofür fordern die Länder noch Unterstützung?

Die Länder pochten auf eine Komplett­übernahme der Wohngeld­kosten durch den Bund (bisher 50/50) sowie auf die Erhöhung der Bundesmittel für den öffentlichen Personen­nahverkehr. Doch nach Angaben von Ministerpräsident Weil ließen sich ohne konkretes Konzept zur Gaspreisbremse auch diese Fragen zunächst nicht klären. Des Weiteren drängten sie auf mehr Unterstützung bei der Flüchtlings­finanzierung. Diese Frage soll Ende des Jahres geklärt werden, erläuterte Scholz. Dem Beschluss zufolge sollen auch diese Gespräche zeitnah zum Abschluss gebracht werden. In etwas mehr als zwei Wochen treffen sich die Länder erneut zu Beratungen, wie Niedersachsens Regierungschef Weil bestätigte.

Inwiefern verträgt sich die teure Gaspreisbremse eigentlich mit der Schuldenbremse?

Grundsätzlich gilt, dass auch Kredite von Sondervermögen bei der Schuldenbremse angerechnet werden. Deshalb soll die Transaktion noch in diesem Jahr vorgenommen werden, weil derzeit die Schuldenbremse wegen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs ohnehin bereits ausgesetzt ist. Der Bundestag muss diese Aussetzung und die (noch) höheren Schulden allerdings bestätigen. Zudem muss ein Tilgungsplan aufgestellt werden. Ein Nachtrags­haushalt ist dagegen nicht nötig, weil der WSF wegen der eigenen Kredit­ermächtigung nicht mit dem Bundeshaushalt verbunden ist. Unter dem Strich wird Lindner in diesem Jahr mit Krediten in Höhe von bis zu 440 Milliarden Euro einen neuen Schuldenrekord aufstellen. Dabei entfallen neben den maximal 200 Milliarden für den WSF weitere 140 Milliarden Euro auf den eigentlichen Bundes­haushalt sowie 100 Milliarden Euro auf das Sondervermögen für höhere Verteidigungs­ausgaben.

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Ist die Operation mit einem Sondervermögen überhaupt zulässig?

Ja. Allerdings ist der Einwand von Kritikern berechtigt, dass durch diesen Neben- oder Schattenhaushalt die tatsächliche Verschuldung des Bundes verschleiert wird. Klarer und transparenter wäre es, alle Ausgaben direkt über den Bundes­haushalt zu finanzieren. Das gilt auch für die höheren Wehrausgaben. Dann wäre aber auch in den Folgejahren die Einhaltung der Schuldenbremse nicht möglich. Doch das wollte Finanzminister Lindner mit aller Macht verhindern.

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