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GroKo plant Rettungsschirm für Unternehmen – so soll er aussehen

Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen

Berlin. Die Bundesregierung plant ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket, um der Wirtschaft in der Corona-Krise zu helfen. Das Paket soll bereits am Montag vom Kabinett beschlossen und in den Folgetagen von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) werden folgende Maßnahmen vorbereitet:

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  • Grundsicherung für Solo-Selbstständige: Ein-Mann-Unternehmen, denen das Geschäft weggebrochen ist, erhalten Hartz IV schnell und unbürokratisch, weil auf eine Vermögensprüfung verzichtet wird. Der Hartz-IV-Satz beträgt derzeit 432 Euro plus “angemessene” Mietkosten. Sie sind von Region zu Region unterschiedlich, bewegen sich aber in einem Bereich um 500 Euro.
  • Zuschüsse für Kleinunternehmen: Für alle Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt es staatliche Zuschüsse für die sogenannten Betriebskosten. Das kann die Büromiete sein oder die Leasinggebühr für einen Kopierer. Letzte Details sind zwar noch nicht geklärt, die Zuschüsse sollen aber zwischen 2500 und 4000 Euro im Monat liegen. Sie werden zunächst für drei Monate ausgezahlt, die Regelung kann aber bei Andauern der Krise verlängert werden. Um einen Missbrauch einzudämmen, muss der Zuschuss später als Einnahme versteuert werden. Für die Zuschussregelung sind Gesamtkosten von 42 Milliarden Euro eingeplant.

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  • Schutzschirm für gefährdete Unternehmen: Der Bund richtet einen Fonds ein, über den sich der Staat an pleitegefährdeten Unternehmen beteiligt. Es handelt sich in diesem Fall um eine Teilverstaatlichung. Vorbild ist der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin), mit dem der Staat in der Finanzkrise 2008/2009 Banken vor der Schieflage rettete. Er war damals mit knapp 500 Milliarden Euro ausgestattet. Das Volumen des neuen Corona-Fonds ist noch nicht festgelegt, der Betrag dürfte aber niedriger liegen als damals. Nach dem Ende der Krise könnte der Staat die Beteiligungen wieder verkaufen – im guten Fall mit Gewinn. Eine Beteiligung an Banken ist zunächst nicht geplant. Denn es wird gehofft, dass die bereits beschlossenen KfW-Kreditprogramme, die stets über die Hausbanken abgewickelt werden, zu einer Stabilisierung des Finanzsektors führen.
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  • Nachtragshaushalt: Um die verschiedenen Maßnahmen finanzieren zu können, muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für dieses Jahr einen Nachtragshaushalt vorlegen. Er braucht die Genehmigung vom Bundestag, neue Schulden in großem Umfang aufzunehmen. Nach ersten Schätzungen muss der Nachtragshaushalt etwa 100 Milliarden Euro umfassen. Damit schafft sich Scholz auch eine Art “Kriegskasse”, um bei einem längeren Verlauf der Krise weitere Pakete schnüren zu können.
  • Schuldenbremse: Damit eine Kreditaufnahme in dieser Höhe überhaupt erlaubt ist, will die Bundesregierung die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse zeitweise aussetzen. Dabei beruft sie sich auf die im Grundgesetz festgelegte Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen. Sie erlaubt es, von den strengen Vorgaben abzuweichen. Allerdings hatte sich am Freitag ein erhebliches Problem ergeben: Um diese Regelung zu nutzen, ist im Bundestag die sogenannte Kanzlermehrheit von derzeit 355 Stimmen nötig. Doch eigentlich war geplant, in der kommenden Woche nur ein Drittel der Abgeordneten in den Bundestag zu schicken, um die Ansteckungsgefahr zu senken. Nach Beratungen von Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Parlamentarischen Geschäftsführern aller sechs Fraktionen wurde dieser Plan am Freitagnachmittag wieder aufgegeben. Nun sollen doch möglichst viele Abgeordnete kommen. Damit im Plenum eine zu große Nähe vermieden wird, sollen die meisten Abgeordneten das Geschehen im Plenarsaal an den Bildschirmen in ihren Büros verfolgen und lediglich zur erforderlichen namentlichen Abstimmung in der Lobby des Reichstages erscheinen.

RND/mdc



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