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Ermittlungen wegen Hitlergruß

Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Bystron auf

Petr Bystron, Bundestagsabgeordneter der AfD, spricht im Juni 2018 bei einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude.

Petr Bystron, Bundestagsabgeordneter der AfD, spricht im Juni 2018 bei einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude.

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der AfD-Politiker reckte laut Staatsanwaltschaft während einer Corona-Kundgebung mit dem Motto „Gesund ohne Zwang“ „bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung“.

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In einem auf Youtube veröffentlichten Video ist zu sehen, wie Bystron am Ende einer Rede gegen die Corona-Politik der Bundesregierung seinen rechten Arm hebt. Im gleichen Moment sagt Bystron: „Wir sind die wahren Freunde der Demokratie. Wir sind die AfD.“ Im Hintergrund ist Applaus und Jubel zu hören. Für die Staatsanwaltschaft München könnte es sich bei Bystrons Geste um einen verbotenen Hitlergruß handeln, so eine Sprecherin gegenüber dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

Auch zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen strafbar

In einem anderen Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wurden bereits im März die Geschäftsräume des Landesverbandes der AfD Bayern in Hohenbrunn aufgesucht. Nach der Kundgebung am 5. März hatte der AfD-Landesverband Bayern das Video auf seiner Facebook-Seite gepostet. Petr Bystron hat das Video damals den Ermittlern zufolge nicht selbst verbreitet, erklärt die Staatsanwaltschaft gegenüber dem RND.

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Das Zeigen und Verbreiten des Hitlergrußes steht in Deutschland unter Strafe. Bystron könnte im Falle eines Gerichtsverfahrens eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Dabei muss es sich nicht um einen eindeutigen Hitlergruß handeln: Zu den verfassungswidrigen Kennzeichen zählen auch Gesten und Symbole, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, wie der sogenannte Kühnen-Gruß.

Bystron hält den Arm allerdings nur eine sehr kurze Zeitspanne zum Unterstreichen seiner Rede gestreckt, wie in dem Video zu sehen ist. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen seit Monaten gegen den Politiker.

Bystron: Justiz in Deutschland „politisch gelenkt“

Bystron sprach gegenüber dem RND von einer „erneuten Blamage“ für die Ermittler. Die Staatsanwaltschaft München ermittle nicht zum ersten Mal „rechtswidrig“ gegen den AfD-Politiker: „Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung ist dies bereits der zweite Versuch, mich zu diskreditieren.“

Die Fälle von „Unterdrückung von Oppositionellen durch den Staatsapparat“ hätten in den letzten Jahren in Deutschland erschreckende Ausmaße angenommen, erklärt Bystron weiter und kündigt gleichzeitig Konsequenzen an:

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Ich werde diesen und ähnliche Fälle vor den Europarat bringen. Die eklatanten Verletzungen der Menschenrechte durch eine politisch gelenkte Justiz in Deutschland müssen international angeprangert werden.

Petr Bystron,

Abgeordneter der AfD-Fraktion im Bundestag

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, spricht gegenüber dem RND von einem „besonders krassen Missbrauch“ der Staatsanwaltschaft München. Die AfD-Fraktion habe daher geschlossen gegen die Aufhebung der Immunität Bystrons gestimmt.

Die Staatsanwaltschaft wolle nach einer Bestätigung über die Immunitäts­aufhebung Bystrons weitere Entscheidungen im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker treffen.

RND/hyd

 

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