Nach jahrelangem juristischen Tauziehen

London bestätigt Auslieferung von Julian Assange an die USA

Julian Assange verlässt das Gericht Westminster Magistrates Court nach einer Anhörung zum Auslieferungsgesuch der USA. Großbritannien hat die Auslieferung des Wikileaks-Gründers an die USA genehmigt.

Julian Assange verlässt das Gericht Westminster Magistrates Court nach einer Anhörung zum Auslieferungsgesuch der USA. Großbritannien hat die Auslieferung des Wikileaks-Gründers an die USA genehmigt.

London. Großbritannien hat die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA genehmigt. Eine entsprechende Anweisung sei von Innenministerin Priti Patel unterzeichnet worden, teilte ihr Ministerium am Freitag in London mit.

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Britische Innenministerin ordnet Auslieferung von Assange an
 220518 -- LONDON, May 18, 2022 -- Supporters of Julian Assange are seen in front of the British Home Office in London, Britain, May 17, 2022. Hundreds of people gathered in front of the British Home Office on Tuesday to protest against the extradition of WikiLeaks founder Julian Assange to the United States, denouncing it as politically motivated and a grave threat to freedom of press.  BRITAIN-LONDON-ASSANGE-PROTEST LixYing PUBLICATIONxNOTxINxCHN

Die von der britischen Regierung betriebene Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA ist einen weiteren Schritt vorangekommen.

Nach jahrelangem Hin und Her vor verschiedenen Gerichten war die britische Regierung nun am Zug. Der High Court in London hatte Ende vergangenen Jahres ein zuvor wegen Suizidgefahr erlassenes Auslieferungsverbot für Assange wieder aufgehoben. Das oberste Gericht (Supreme Court) hatte eine Berufung dagegen zuletzt abgelehnt.

Ob und wann der 50-jährige Australier ausgeliefert wird, war aber zunächst unklar. Seinen Unterstützern zufolge ist der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft. Sie befürchten, dass er trotz anderslautender Zusicherungen aus Washington in ein Hochsicherheitsgefängnis kommen wird.

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Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll.

Bundesregierung zum Fall Assange: Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft

Die Entscheidung Großbritanniens, den Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA auszuliefern, ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch anfechtbar. Das erklärte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Freitag in Berlin. Demnach sei das an diesem Freitag ergangene Auslieferungsurteil „noch nicht unanfechtbar, also noch nicht letztinstanzlich“, erklärte Hoffmann. „Da ist nach jetzigem Kenntnisstand wohl auch noch ein weiterer Rechtsweg möglich.“

Wikileaks-Gründer Assange heiratet im Gefängnis
ARCHIV - 13.01.2020, Großbritannien, London: KOMBO - Wikileaks-Gründer Julian Assange (aufgenommen am 13.01.2020 beim Verlassen des Westminster Magistrates Gerichtes) und Stella Moris, seine Verlobte (aufgenommen am 28.10.2021 in London). Wie Moris jüngst via Twitter angekündigt hatte, findet die Hochzeit im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh statt. Foto: Dominic Lipinski; Frank Augstein/PA Wire/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wikileaks-Gründer Julian Assange und seine Verlobte Stella Moris wollen sich im Gefängnis das Ja-Wort geben.

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Die Bundesregierung würde diesen, wenn er beschritten würde, „sehr genau beobachten“, sagte Hoffmann. Darüber hinaus werde die Bundesregierung auch die nun gefällte Entscheidung vor einer detaillierten Bewertung „zunächst einmal anschauen“, erklärte sie. Das Urteil sei gerade erst ergangen und müsse noch geprüft werden.

Regierungssprecherin Hoffmann betonte, dass im Fall Assange „unterschiedliche Schutzgüter gegeneinander abgewogen werden“ müssten. Grundsätzliche Fragen des Schutzes von Meinungs-und Pressefreiheit seien hier in einem Spannungsfeld mit Fragen des staatlichen Geheimschutzes, erklärte sie.

RND/dpa

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