Nach Streit über Infektionsschutzgesetz: Bundesrat stimmt dafür
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundesrat.
© Quelle: IMAGO/Frank Ossenbrink
Berlin. Der Bundesrat hat neue Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter beschlossen. Bundesweit eingeführt werden mit dem Beschluss vom Freitag unter anderem Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sowie im Fernverkehr. Im Flugzeug fällt die Maskenpflicht.
Weitere Auflagen wie etwa Maskenpflichten in Geschäften können die Bundesländer verhängen. Die Länder können auch im Nahverkehr, in Restaurants und anderen Innenräumen wieder Masken vorschreiben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
Der Abstimmung in der Länderkammer war ein langes Hin und Her zwischen der Ampelkoalition und einigen Bundesländern vorausgegangen. Die Länder übten vor allem Kritik an einem Passus im Gesetz: Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sollte das Coronavirus eigentlich in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden. Dort sind etwa Cholera, Masern, Keuchhusten und die Pest aufgeführt. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürften Schulen und Kitas dem Gesetzesentwurf zufolge dann nur mit einem bestätigten negativen Test wieder betreten.
Der Bund gab auf Druck der unionsgeführten Länder nach: Das Coronavirus soll nun doch nicht in diese Liste aufgenommen werden. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorab aus Länderkreisen. Aus Länderkreisen hieß es, die Bundesregierung wolle eine Formulierungshilfe vorlegen, mit der Corona wieder aus der Paragraph-34-Liste der Infektionskrankheiten des Gesetzes gestrichen werde. So hat die Bundesregierung bei der Abstimmung am Freitag im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben. Sie liegt dem RND vor. In der Notiz hieß es weiter, dass der Bundesrat am 7. Oktober abschließend darüber beratend wird.
Änderungen nach Kritik aus Hessen und Schleswig-Holstein
Besonders aus Hessen und Schleswig-Holstein hatte es heftige Kritik gegeben, weil die Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Branchen nicht gilt. „Für Kinder und damit auch für Schülerinnen und Schüler in Hessen sollen auch weiterhin keine strengeren Regeln oder Maßstäbe gelten als für alle anderen auch“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein diese Woche dem RND. „Das muss auch mit Blick auf den Schulbesuch sichergestellt werden.“ Die Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung: „Schülerinnen und Schüler werden erneut schlechter gestellt als Erwachsene und Arbeitnehmer.“
WHO-Chef gibt Hoffnung auf ein Ende der Pandemie
Seit zweieinhalb Jahren begleitet uns die Corona-Pandemie. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus gibt Hoffnung auf ein Ende der Krise.
© Quelle: dpa
Dem Gesetz zufolge sollen auch in Schulen und Kitas Tests vorgeschrieben werden können: Ab Klasse fünf werden auch Maskenpflichten in Schulen möglich. Mit einem Landtagsbeschluss könnten die Länder weitere Vorgaben machen, wenn die Lage regional kritischer wird. Dazu zählen Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen und Abstandsgebote.
mit dpa