Polizeigewerkschaften über Einschränkungen für Ungeimpfte: Nur kompletter Lockdown kontrollierbar
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Ein Schild mit der Aufschrift „Ich will keine Impfung" steht am Rande einer Kundgebung von Anhängern von Verschwörungstheorien zur Corona-Krise im Dresdner Großen Garten auf einer Wiese. (Symbolbild)
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbil
Stuttgart. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg halten weder die Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots noch die geplante 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln für durchsetzbar.
„Niemand trägt ein Schild um den Hals ‚Ungeimpft‘. Nach welchen Kriterien soll die Polizei Kontrollen durchführen?“, sagte der DPolG-Chef Ralf Kusterer zu den nächtlichen Ausgangsverboten für Ungeimpfte etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach.
Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze, sagte Kusterer. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen: „Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar.“ Die Polizei werde nur Stichproben machen können. „Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt“, sagte auch GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein. Ausgangssperren für Ungeimpfte ergäben „auch aus gesellschaftspolitischer Sicht keinen Sinn“.
Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagte DPolG-Landeschef Kusterer. „Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter.“ Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.
RND/dpa