Terroranschlag in Wien: Kommission kritisiert Ermittlungspannen
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Gedenken nach dem Terroranschlag in Wien: Am 2. November 2020 waren dort von einem 20-jährigen Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat vier Menschen erschossen und viele Passanten verletzt worden.
© Quelle: imago images/Alex Halada
Wien. Eine Untersuchungskommission hat drei Monate nach dem islamistischen Terroranschlag in Wien erhebliche Pannen im Vorfeld der Tat kritisiert. So sei den Ermittlern ein Treffen des späteren Attentäters mit weiteren Islamisten sowie dessen Versuch eines Munitionskaufs für Militärwaffen bekannt gewesen, schrieb die Kommission in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.
„Dennoch wurden sie (Anm: die Ereignisse) vorerst nicht bzw. nicht gemäß ihrer Bedeutung in die Gefahrenbewertung einbezogen.“ Auch die Staatsanwaltschaft sei trotz Vorliegens ernstzunehmender Hinweise auf eine erneute Mitgliedschaft des Verdächtigen in einer terroristischen Vereinigung nicht eingeschaltet worden.
Grundsätzlich bemängelte die Kommission die Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit dem Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT). Es hätten sich deutliche „Vorbehalte, Vorwürfe und Misstrauen gegenüber der jeweils anderen Dienststelle gezeigt“, befand die Kommission unter Leitung der Juristin Ingeborg Zerbes.
Reformbedarf beim Verfassungsschutz
Innenminister Karl Nehammer betonte den Reformbedarf. „Der Verfassungsschutz muss rasch auf völlig neue Beine gestellt werden.“
Bei dem Anschlag am 2. November 2020 waren von dem 20-jährigen Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat vier Menschen erschossen und viele Passanten verletzt worden. Er selbst wurde von der Polizei getötet. Der 20-Jährige war zuvor wegen des Versuchs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - er wollte in Syrien an der Seite des IS kämpfen - verurteilt worden.
In ihrem Bericht hält die Kommission auch fest, dass sie im Gegensatz zu den Ankündigungen der Regierung keinen Bedarf für eine Verschärfung des Strafrechts sieht. Schon in den vergangenen Jahren seien die Straftatbestände ständig erweitert worden. Die Idee einer über die Strafe hinausgehende Unterbringung verurteilter Gefährder wäre aus Sicht der Kommission verfassungsrechtlich hoch problematisch.
RND/dpa