Grüne gegen Triagegesetzentwurf: Behandlungsplätze sollen ausgelost werden
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Ein Pfleger steht auf der Intensivstation für Corona-Patienten an einem Klinikum an einem Ecmo-Bett, in dem ein Patient liegt.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Triage bei knappen Behandlungskapazitäten trifft bei den Grünen auf starken Widerstand. „In der Grünen-Bundestagsfraktion gibt es erhebliche Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Triage“, sagte die für Behindertenpolitik zuständige Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Ich bin ebenfalls sehr unzufrieden“, fügte sie hinzu. Bei der geplanten Neuregelung bestehe weiterhin die Gefahr, dass ältere und behinderte Menschen bei knappen Behandlungskapazitäten diskriminiert würden. Rüffer schlug stattdessen vor, in einer Triagesituation den Zufall entscheiden zu lassen, etwa durch ein Losverfahren.
Der Gesetzentwurf von Lauterbach und Buschmann, den das Bundeskabinett im August beschlossen hat, sieht als Entscheidungskriterium für die Behandlungsreihenfolge die sogenannte kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit vor. Ausdrücklich verboten wird eine Benachteiligung zum Beispiel wegen einer Behinderung oder wegen des Alters. Zu einer gesetzlichen Regelung, die eine Diskriminierung verhindert, war die Regierung vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden.
„Es wird immer subjektive Momente geben“
Rüffer sagte, es werde nicht möglich sein, klare objektive Kriterien für die Bestimmung der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit zu finden. „Medizin ist schließlich keine exakte Wissenschaft“, sagte sie. „Bei der Entscheidung, welcher Patient zuerst behandelt wird, wird es daher auch immer subjektive Momente geben, wodurch sich Risiken für eine Diskriminierung ergeben“, fügte sie hinzu. Das habe die Bundesärztekammer bei ihrer Stellungnahme für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch eingeräumt. „Aber jenseits dessen verbietet es die in der Verfassung verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde, Leben gegen Leben abzuwägen“, so die Grünen-Politikerin.
Zufallsprinzipien verhindern Diskriminierung
Rüffer sagte, als einzige Möglichkeit, um eine Diskriminierung von älteren Menschen und Behinderten sicher auszuschließen, sehe sie bislang die Anwendung von Zufallsprinzipien. „Im Fall knapper Ressourcen sollte das Losverfahren oder die Reihenfolge der Einlieferung in der Klinik darüber entscheiden, wer zuerst intensivmedizinisch behandelt wird“, betonte sie. Die Anwendung von Zufallsverfahren sei in der Medizin gängige Praxis, beispielsweise bei Arzneimitteltests, bei denen eine Gruppe keine Wirkstoffe (Placebo) erhält.
„Ich habe den Eindruck, dass die verfassungsrechtliche Relevanz vielfach übersehen und die Diskussion medizinisch verengt geführt wird. Deshalb wurden solche anderen Auswahlverfahren bisher nicht bedacht“, beklagte sie. Nötig sei eine breite Debatte in der Gesellschaft und im Parlament, wie ältere Menschen und Behinderte wirksam vor Diskriminierung geschützt werden. „Dabei muss die verfassungsrechtliche Dimension angemessen gewürdigt und die Betroffenen müssen einbezogen werden, was bisher nicht geschehen ist“, mahnte die Grünen-Politikerin.
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