Ukraine: Generalbundesanwalt ermittelt wegen Verdachts auf russische Kriegsverbrechen
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Krieg gegen die Zivilbevölkerung: Eine Frau steht vor ihrem durch Bomben zerstörten Haus in Irpin in der Ukraine. Der Generalbundesanwalt hat nun Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen aufgenommen.
© Quelle: Diego Herrera/EUROPA PRESS/dpa
Berlin. Generalbundesanwalt Peter Frank ermittelt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen während des russischen Überfalls auf die Ukraine. Es handele sich um ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. Dieses ermögliche, zunächst möglichst breit Beweise über Strukturen und Beteiligte zu sammeln. Diese Informationen sollen später dazu dienen, Einzelne strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
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Dem Generalbundesanwalt liegen bereits konkrete Informationen zu Kriegsverbrechen vor. Dazu gehören Angriffe auf zivile Ziele und insbesondere Bombardements von Krankenhäusern.
Das „Weltrechtsprinzip“
Die früheren FDP-Bundesminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum hatten eine Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen in Karlsruhe gegen Russlands Kriegsherrn Wladimir Putin, sein Sicherheitskabinett und andere, noch zu benennende Verantwortliche angekündigt. Nun hat der Generalbundesanwalt von Amts wegen gehandelt.
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Nach dem „Weltrechtsprinzip“ können Verfahren nach dem Völkerstrafrecht auch in Deutschland geführt werden, wenn sie weder auf deutschem Boden noch von deutschen Staatsbürgern begangen wurden, betonen die beiden liberalen Ex-Minister. Vor Kurzem wurden in Koblenz und Frankfurt am Main Verfahren gegen syrische Geheimdienstoffiziere nach diesem Prinzip geführt.
„Der einzelne Täter kann sich nicht mehr hinter seinem Staat verstecken, das ist eine Entwicklung im Völkerrecht der vergangenen 40 Jahre“, sagt Baum dem RND. Nicht nur die russische Staatsführung, auch einzelne Kommandeure müssten ein Verfahren wegen des Krieges gegen die Zivilbevölkerung in der Ukraine befürchten.
Die Ukraine war zudem vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) gezogen, der für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig ist. Putin hatte seine Invasion mit einem Völkermord seitens der Ukraine an Russen und Russinnen in der Ostukraine gerechtfertigt. Der Gerichtshof solle nun feststellen, dass Russlands Behauptung aus der Luft gegriffen sei und jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehre. Die Ukraine hat einen Eilantrag gestellt, damit der IGH ein Ende des Angriffs anordnet. Russland müsse gestoppt werden, forderte der ukrainische Prozessvertreter Anton Korynewytsch am Montag. Russland verweigerte die Teilnahme an der Anhörung.
Der Internationale Strafgerichtshof, der für Anklagen gegen Kriegsverbrecher zuständig ist, hat bereits vergangene Woche Ermittlungen aufgenommen.