Anspruch auf Ganztagsbetreuung bis 2026 in Nordrhein-Westfalen nicht umsetzbar
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Schülerinnen und Schüler einer Grundschule sitzen in ihrem Klassenraum (Symbolbild).
© Quelle: Marcel Kusch/dpa
Essen. Nordrhein-Westfalen wird offenbar die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an einer Grundschule nicht fristgerecht schaffen. Auf einer Fachtagung der Freien Wohlfahrtspflege am Dienstag in Essen wurde jedoch deutlich, dass Nordrhein-Westfalen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in den kommenden vier Jahren nicht ermöglichen kann.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sprach von einer „Riesenherausforderung“. „Wir warten noch auf die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern“, sagte sie auf der Tagung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Erst dann könnten die Förderrichtlinien des Landes erstellt werden.
Es fehlen Räume und pädagogisches Personal
Mit dem allgemeinen Ganztag sollten die Bereiche Jugendhilfe und Schule enger verzahnt werden, erläuterte Jugendministerin Josefine Paul (Grüne). Auch sie räumte ein, dass nicht alle Voraussetzungen bis 2026 geschaffen seien. Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, verwies darauf, dass nicht nur Räume und pädagogisches Personal fehlten, sondern auch ausreichende Finanzmittel. Er schätzte den zusätzlichen Bedarf auf zwei Milliarden Euro. „Das müssen wir auch den Menschen sagen“, meinte er. Eltern wollten ihre Kinder versorgt wissen.
„Wir dürfen uns keinen weiteren Stillstand leisten“
„Seit einem Jahr hat sich nicht viel getan, wir dürfen uns keinen weiteren Stillstand leisten“, kritisierte Christian Woltering, der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege. Nicht allein die Ausstattung der Ganztagsangebote müsse verbessert werden. „Eltern, Schulen, Träger und die Betreuungspersonen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen“, forderte er.
In der Primarstufe gibt es mittlerweile überwiegen Ganztagsangebote. Allerdings nutzt nur die Hälfte der Schülerinnen und Schüler die Angebote wie Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse und Arbeitsgemeinschaften. Bund und Länder haben vereinbart, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule besteht.
RND/epd