Verwaltungsgericht kippt Berliner Sperrstunde - Alkoholverbot bleibt
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Eine Bar im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist geschlossen. Nun wurde die Sperrstunde gerichtlich gekippt.
© Quelle: Christophe Gateau/dpa
Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die wegen der Corona-Pandemie vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt. Sie dürfen nach dem Beschluss nun auch nach 23.00 Uhr öffnen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
Wie das Gericht mitteilte, hatten sich elf Gastronomen in zwei Eilverfahren gegen die entsprechende Verordnung gerichtlich zur Wehr gesetzt. Nach Auffassung des Gerichts verfolgt die Maßnahme zwar das legitime Ziel, die Geschwindigkeit der Corona-Ausbreitung der Bevölkerung zu verringern und damit eine Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems zu vermeiden.
Dafür sei eine Sperrstunde auch möglicherweise geeignet. Allerdings sei nach Prüfung nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde “für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei”.
Laut der Daten des Robert-Koch-Instituts, so das Gericht weiter, hätten Gaststätten unter den bislang geltenden Schutzmaßnahmen keinen so wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen gehabt, dass wegen der steigenden Infektionszahlen eine Sperrstunde als weitere Maßnahme erforderlich sei.
Insgesamt hatten sich nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting rund ein Dutzend Berliner Bars und Clubs gegen die Sperrstunde gewandt. Sie kritisierten die Sperrstunde als unverhältnismäßig.
Aus ihrer Sicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.
Der Senat hatte am Dienstag vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war ab vergangenem Wochenende in Kraft getreten.
RND/das/dpa