Erhöhung ab 1. Oktober

Zwölf Euro pro Stunde: Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro auf den Weg gebracht (Symbolbild).

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro auf den Weg gebracht (Symbolbild).

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde beschlossen. Nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Neuregelung zum 1. Oktober greifen. Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro. Im Juli steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro.

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Der derzeitige Mindestlohn in Deutschland liegt aktuell mit 9,82 Euro bei etwa 48 Prozent des mittleren Bruttoverdienstes. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, wird mit dem Mindestlohn von 9, 82 Euro pro Stunde bei einer Vollzeitstelle ein Monatsgehalt von 1.621 Euro brutto erzielt.

Heil verteidigte im Vorfeld die geplante Erhöhung des Mindestlohns gegen Kritik von Arbeitgebern. „Die Menschen haben sich den höheren Mindestlohn in Deutschland verdient“, sagte der Arbeitsminister am Mittwoch im „Morgenmagazin“ des ZDF. Die einmalige gesetzliche Anhebung sei mitnichten ein Angriff auf die Tarifautonomie.

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Mindestlohn seit 2015

Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Er wird seitdem eigentlich in einer Kommission von Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat vereinbart, die Lohnuntergrenze einmalig per gesetzlicher Festlegung auf zwölf Euro anzuheben. Darüber muss nach dem Kabinett noch der Bundestag entscheiden.

RND/epd

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