DFB bestraft Hansa Rostock und andere Klubs wegen Fan-Fehlverhaltens
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/VCGG62SJ7NDDNJOMRBKT5QK7AE.jpg)
Der FC Hansa muss wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Fanblock – hier beim Spiel in Braunschweig – Strafe zahlen.
© Quelle: Lutz Bongarts
Frankfurt/Main/Rostock. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat erneut hohe Geldstrafen gegen Vereine verhängt. Betroffen ist abermals auch Fußball-Zweitligist FC Hansa Rostock, der wegen Verfehlungen seiner Fans in mehreren Fällen insgesamt 89 680 Euro zahlen muss.
Der Klub kann bis zu 26 560 Euro für Sicherheitstechnik oder Gewaltprävention und bis zu 3300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung aufwenden.
Geahndet wurde, dass Rostocker Fans am 14. Oktober zu Beginn des Spiels in Fürth 13 pyrotechnische Gegenstände gezündet haben. Die Strafe hierfür: 7800 Euro.
Boyd-Beleidigung kostet trotz mildernder Umstände 10 000 Euro
Für die diskriminierende Beleidigung von Terrence Boyd vom 1. FC Kaiserslautern von einer Hansa-Fantribüne beträgt die Strafe 10 000 Euro. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Verein den Täter erfolgreich ermittelt hat. Ansonsten wären mindestens 20 000 Euro Strafe vom Sportgericht beantragt worden.
Lesen Sie auch
- Rostock: Online-Portal kürt Hansa-Spieler zum attraktivsten Spieler der 2. Bundesliga
- FC Hansa Rostock: Max Hagemoser schwärmt über Erfahrungen bei Profis
- Hansa Rostock: Das sind die Gewinner und Verlierer des Trainingslagers in der Türkei
Zudem brannten Rostocker Zuschauer vor Anpfiff des Spiel gegen Nürnberg am 9. November 38 Bengalische Feuer und acht Rauchkörper ab. Durch die Rauchentwicklung wurde die Partie verspätet angepfiffen. Während der Begegnung zündeten die Anhänger des Heimteams weitere 60 pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe dafür summiert sich auf 71 880 Euro.
Karlsruher SC muss mehr als 50 000 Euro überweisen
Hansas Liga-Kontrahent Karlsruher SC muss wegen ähnlicher Delikte 52 200 Euro zahlen.
Auch Bundesligisten wurden für Fanausschreitungen abgestraft: Der VfL Wolfsburg muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans 163 500 Euro zahlen. Wie der DFB am Freitag in Frankfurt/Main mitteilte, kann der Verein davon bis zu 54 450 Euro für sicherheitstechnische oder Gewalt-präventive Maßnahmen verwenden. Dies wäre dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen.
Der DFB ahndete das Abbrennen von Bengalischen Feuern und den Abschuss zahlreicher Leuchtkugeln in Richtung des Spielfeldes vor dem DFB-Pokalspiel im Oktober bei Eintracht Braunschweig. Dadurch konnte die Begegnung erst verspätet angepfiffen werden. Eine während des Spiels in Richtung des Schiedsrichters abgefeuerte Leuchtkugel sorgte zudem für eine Spielunterbrechung.
Alle Vereine haben den Urteilen zugestimmt. Sie sind damit rechtskräftig.