Streit mit der Versicherung? Gehen Sie nicht gleich vor Gericht!
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Sturmschaden an einem Auto: Nicht immer will die Versicherung zahlen.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Im Treppenhaus wird ein Buggy gestohlen. Das Gefährt taugt sowohl als Fahrradanhänger sowie als Kinderwagen. Der Versicherte sagt: Ich habe ihn in der fraglichen Zeit als Kinderwagen genutzt, also muss er versichert sein. Die Hausrat antwortet: Aber das ist doch dem Wesen nach ein Fahrradanhänger – also nicht versichert. Was nun?
Jeder, der schon mal Streit mit seiner Versicherung hatte, weiß: Recht haben heißt nicht recht bekommen. Oft weiß man nicht mal sicher, ob man überhaupt im Recht ist.
Ombudsmann wäre ein möglicher Ansprechpartner
In solchen Fällen müssen Sie nicht gleich einen Anwalt nehmen, Sie können sich an den Ombudsmann der Versicherungen wenden. Über obigen Fall hat der bereits entschieden: zugunsten des Versicherten.
Ombudsmann, das klingt betulich, doch dieses Amt nahmen bislang nur verdiente Richter wahr, die zuvor am Bundesgerichtshof urteilten – unterstützt von der Schlichtungsstelle mit 45 Mitarbeitern. Die Versicherer sind bei Streitfällen bis 10.000 Euro sogar an die Entscheidung gebunden.
Sie können Ihre Beschwerde bequem online einreichen. Sie brauchen kein juristisches Wissen, das Verfahren ist kostenlos. Es gibt sogar eine gebührenfreie Hotline (0800/3696000) zur Beratung. Einzige Bedingung: Sie müssen zunächst bei Ihrer Versicherung vorgesprochen haben.
Keine Scheu: Ständig gibt es Konflikte ums Kleingedruckte, der Ombudsmann hat vergangene Woche wieder aktuelle Fälle vorgestellt. Zum Beispiel ob ein Kanu als Sportgerät gilt – und deshalb bei einem Brand versichert ist. Ob ein Attest für einen Reiseabbruch in Indien von einem indischen Arzt stammen muss – oder ein mitreisender Arzt attestieren darf. Und ob der Gebäudeversicherer einen Schneelastschaden begleichen muss, wenn der Schnee nicht das Haus direkt beschädigt, sondern einen Baum darauf stürzen lässt.
Mein Tipp: Gehen Sie zum Ombudsmann, bevor Sie sich mit Ihrer Versicherung total zerstreiten. Das schont das Verhältnis. Sie kriegen entweder recht oder haben eine fundierte zweite Meinung für die Ablehnung. Vor Gericht ziehen können Sie immer noch.
Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt an dieser Stelle immer dienstags, wie man Gelddinge selbst regelt. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter (finanztip.de/newsletter).