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Volkswagen und Verbraucherzentralen zoffen sich nach geplatzem Diesel-Vergleich

Die Vergleichsverhandlungen zur VW-Musterfeststellungsklage sind im Streit um das Honorar für die Anwälte vorerst gescheitert.

Die Vergleichsverhandlungen zur VW-Musterfeststellungsklage sind im Streit um das Honorar für die Anwälte vorerst gescheitert.

460.000 VW-Kunden hatten auf einen Deal gehofft, der ihnen insgesamt 830 Millionen Euro bringen sollte – nun haben sich Volkswagen und der zuständige Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zwar Ende Januar geeinigt, aber jetzt wieder zerstritten. Nun weisen sie sich gegenseitig die Verantwortung für den jüngst geplatzten Vergleich zu.

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Die Einigung sei an “unangemessenen Forderungen der Prozessanwälte der vzbv” gescheitert, erklärte demnach der Autobauer gegenüber der Funke-Mediengruppe. “Die Verhandlungen scheiterten an unbegründeten hohen Forderungen der Prozessanwälte, die pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung der Vergleiche verlangten”, so Volkswagen.

Der Autobauer geht mit seinen Vorwürfen noch weiter: “Trotz mehrfacher Aufforderung legten die Rechtsberater des vzbv keinen ausreichend konkreten Nachweis für die von ihnen zu erbringende Leistung vor und weigerten sich bis zuletzt, die geforderten Gebühren von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen.”

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Verbraucherzentralen bestreiten VW-Vorwürfe

Wenig später konterten die Verbraucherschützer: Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte vzbv-Chef Klaus Müller am Freitag in Berlin. “Wir waren auf einem guten Weg”, heißt es von den Verbraucherschützern weiter.

Am Freitagvormittag habe VW dem Verband noch ein Vergleichsangebot geschickt, nur wenige Minuten später habe man aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen erfahren. Die Gespräche seien anders als von VW verbreitet nicht an den Honorarforderungen der vzbv-Anwälte gescheitert.

Die Kritik an den Anwaltshonoraren weisen die Verbaucherschützer noch expliziter zurück: Einerseits sei eine Leistungsbeschreibung der Anwälte samt einer Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer schon vor Tagen bei VW eingegangen, anderseits sei der vzbv offen für andere Lösungen als eine Abwicklung durch die Anwälte gewesen. Dazu habe man auch einen Alternativvorschlag unterbreitet.

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Der vzbv vertritt in dem Gerichtsverfahren zahlreiche Dieselfahrer, die Schadensersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen. Man sei bereits nah an einer Einigung gewesen, sagten beide Seiten. Laut VW ging es dabei um eine Summe “in einer Größenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro”.

830 Millionen Euro für die Kunden

Zumindest für die Käufer gibt es eine gute Nachricht: Volkswagen kündigte an, sie trotzdem zu entschädigen. 2000 Euro pro Fahrzeug würde es demnach geben. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen “auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands” angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit.

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