Weniger Arbeit, mehr Freizeit – diese Arbeitszeitmodelle gibt es
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Arbeitet ist oft anstrengend. Doch wie reduziert man die Arbeitszeit?
© Quelle: imago images/Shotshop
Viele Beschäftigte in Deutschland möchten weniger arbeiten. Das geht aus Zahlen hervor, die das Ifo-Institut in einer Studie für die Bertelsmann-Stiftung ausgewertet hat. 50 Prozent der männlichen und 41 Prozent der weiblichen Beschäftigten arbeiten demnach mehr, als sie gern würden. Doch wie kann es eigentlich klappen, die Arbeitszeit zu reduzieren? Ein Überblick über verschiedene Modelle.
Teilzeit einfordern
Teilzeit ist die in Deutschland gängigste Variante, zu kürzeren Arbeitszeiten zu kommen – und letztendlich ist es auch der einzige Weg, den Beschäftigte ohne Unterstützung von Gewerkschaften und Betriebsräten beschreiten können. Wer einen Antrag auf Teilzeit stellt, muss im Regelfall einen entsprechend der reduzierten Stundenzahl geringeren Verdienst und Urlaubsanspruch in Kauf nehmen. Wer mindestens seit sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis ist, hat in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – wenn dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen.
Brückenteilzeit nutzen
„Ein großer Vorteil ist die unlängst eingeführte Brückenteilzeit. Bei der können Beschäftigte nach maximal fünf Jahren wieder in Vollzeit wechseln“, sagt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtlerin bei der Kanzlei RPO. Ähnlich wie bei der normalen Teilzeitregelung besteht ein Rechtsanspruch darauf, allerdings greift der Anspruch erst bei mehr als 45 Beschäftigten im Betrieb und auch dann nur, wenn nicht zu viele Kollegen gleichzeitig in Teilzeit sind. Dafür birgt die befristete Teilzeit den Vorteil, später wieder leichter die Karriere aufnehmen zu können – was theoretisch aber auch in Teilzeit kein Problem sein sollte. „Niemand darf benachteiligt werden, nur weil er oder sie in Teilzeit arbeitet“, betont Oberthür.
Jobsharing ausprobieren
Eine andere, bislang wenig verbreitete Form der Teilzeitbeschäftigung ist das sogenannte Jobsharing. Bei dem teilen sich mehrere Beschäftigte eine Stelle und haben im Kern die gleichen Aufgaben. „Rechtlich gesehen handelt es sich bei solchen Modellen letztendlich um eine Teilzeitregelung, bei der allerdings die Kollegen einander zu vertreten haben“, erklärt Oberthür. Einen Rechtsanspruch auf diese Teilzeitvariante gibt es nicht.
Tarifverträge erstreiten
Neben Teilzeitregelungen können auch Tarifverträge für mehr Freizeit sorgen. Denn in einigen Branchen – etwa in der westdeutschen Metallindustrie – geben Tarifverträge eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden für Vollzeitkräfte vor, gut zwei Stunden weniger als im bundesweiten Durchschnitt. Einen entsprechenden Tarifvertrag können Beschäftigte nicht allein aushandeln. Vielmehr müssen sie sich mit Kollegen zusammenschließen und mithilfe einer Gewerkschaft agieren, was auch jahrelange Arbeitskämpfe mit sich bringen kann.
Arbeitszeitkonten ausreizen
In der Metallindustrie, aber auch im Chemiebereich und bei der Bahn gibt es außerdem verschiedene Varianten von Arbeitszeitkonten. Zusammengefasst funktionieren diese allesamt nach dem gleichen Prinzip: Freizeit beziehungsweise freie Tage können über Jahre hinweg aufgespart werden, um irgendwann eine Auszeit oder Teilzeit ohne Lohneinbußen zu ermöglichen. Auch hierbei handelt es sich um tarifliche Regelungen, die erst einmal von Beschäftigten und Gewerkschaften erkämpft werden müssen.
Überstunden reduzieren
41 Stunden pro Woche arbeiten Männer laut der jüngsten Ifo-Befragung im Durchschnitt – was den Verdacht nahelegt, dass jenseits der üblichen 40-Stunden-Woche viele Überstunden gemacht werden. Die zu reduzieren ist nicht immer einfach. „Ob Überstunden geleistet werden müssen, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ist das dort festgehalten, muss man es auch“, erklärt Oberthür. Aber spätestens wenn es mit zusätzlichen Entgelten oder Freizeitausgleich nicht klappt, können Beschäftigte sich Unterstützung von Anwälten oder Gewerkschaften holen – vor allem, wenn zuvor Absprachen über weniger Überstunden gescheitert sind.