Wie E-Auto-Fahrer von den Ölkonzernen 400 Euro im Jahr kassieren können
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/N7FXIGKAPQDYTTSTQEDEHMTA3I.jpg)
Elektroautos am Flughafen BER.
© Quelle: Günter Wicker
Denken Sie darüber nach, ein E-Auto oder E-Motorrad zu kaufen? Oder fahren Sie schon elektrisch? Dann können Sie sich bis zu 410 Euro im Jahr sichern – ohne großen Aufwand.
Das Geld zahlen Mineralölkonzerne. Diese müssen jedes Jahr den Verkauf fossiler Brennstoffe verringern, um das Klima weniger zu belasten. So verlangt es die Treibhausgas-Minderungsquote der EU (kurz: THG-Quote).
Dieses Ziel können die Konzerne etwa erreichen, indem sie mehr Benzin mit Biosprit verkaufen, also mehr E10. Oder indem sie Strom für Elektroautos statt Benzin vertreiben – und das müssen sie nicht mal selbst tun.
Denn jeder, der ein E-Auto fährt, vermeidet Treibhausgase. Statt Benzin tankt er Strom, was unterm Strich klimaschonender ist. Der Clou: Diese Strommenge können sich E-Auto-Fahrer und ‑Fahrerinnen vom Umweltbundesamt verbriefen lassen – und dann an die Ölkonzerne verkaufen. Die erfüllen so ihre Klimaauflage.
Das Angebot ist noch relativ unbekannt
Aktuell bieten die Ölkonzerne dafür etwa 400 bis 450 Euro pro E-Auto. Allerdings kaufen die Konzerne eher nicht von Privatleuten, deshalb müssen diese sich bei Händlern anmelden. Darunter sind Start-ups wie „Elektrovorteil“. Aber auch bekannte Anbieter wie Lichtblick, Huk oder der ADAC. Verivox hat bereits einen Vergleichsrechner aufgezogen.
Das Angebot variiert zwischen 250 und 410 Euro. Einige Anbieter zahlen abhängig vom Verkaufserfolg (Flexpreis), andere zahlen Festpreise oder garantieren eine Mindestsumme. Für private E-Mobile ist der Erlös steuerfrei.
Der Ablauf ist überall gleich: Der Vermittler registriert Sie mit Ihrem Fahrzeugschein, verkauft an Shell, BP und Co. – und zahlt Sie aus. Das Verfahren läuft schon länger, doch bislang hat nicht mal jeder dritte Besitzer sein E-Fahrzeug registrieren lassen. Falls Sie Skrupel haben, den Ölkonzernen beim Ablasshandel zu helfen, ein kleiner Hinweis: Wenn Sie nicht mitmachen, fällt die Strommenge an den Staat, der sie seinerseits an die Konzerne versteigern kann. Weitere Details finden Sie im Ratgeber THG-Quote von Finanztip.
Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt in der RND-Kolumne „Der Haushälter“ jeden Dienstag, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher in Gelddingen achten sollten. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter. Alle bisherigen Kolumnen-Beiträge finden Sie hier.