300 Euro Kinderbonus nicht genug – Ruf nach “Kindergrundeinkommen” wird lauter
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/CTQ4HC4MFFBYHD3DFYFWADBCUE.jpg)
Mehr Geld für Kinder: Das fordern Sozialverbände (Symbolbild).
© Quelle: Getty Images/iStockphoto
Hannover. Eine Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind, das hat die Bundesregierung im Rahmen ihres groß angelegten Corona-Konjukturpakets verabschiedet. Von vielen Eltern wird der Bonus als warmer Geldregen empfunden. Auch von Sozialverbänden gibt es grundsätzlich keine Kritik daran, dass Familien mit der Bonuszahlung entlastet werden sollen. Allerdings sei das nicht genug.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): “Gerade für arme Familien reicht ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro bei weitem nicht aus, um die zusätzlichen Belastungen zum Beispiel für die notwendige technische Ausstattung für das Homeschooling oder das wegfallende Mittagessen in der Schule zu kompensieren.” Aus diesem Grund halte die Diakonie eine Erhöhung der Grundsicherung um 100 Euro für notwendig, denn die Pandemie sei noch lange nicht überstanden. Schulschließungen drohen, immer wieder zu kommen. Familien müssten deswegen nachhaltig unterstützt werden.
Helga Siemens-Weibring, Beauftragte für Sozialpolitik der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe ergänzt ihre Kollegin: “Statt mehr als 150 einzelner Leistungen im Sozial- und Steuerrecht für Familien mit Kindern sollte es ab Geburt des Kindes eine einheitliche Leistung geben, die jeder Familie zusteht.”
Besserverdiener bekommen mehr als Geringverdiener
Auch Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ist das aktuelle Kindergeldsystem ein Dorn im Auge. Schon seit Jahren kämpfe der Kinderschutzbund um eine Reform, die Alleinerziehende und Geringverdiener gleichstellt. Deutschland sei das einzige OECD-Land, das “Kinder von reichen Familien mehr unterstützt als die von armen” – zum Beispiel über Freibeträge für Haushaltshilfen und Privatschulen. Daher plädiere der Kinderschutzbund für eine einheitliche Kindergrundsicherung, sagte Hilgers gegenüber dem RND.
In der Politik gebe es inzwischen immerhin schon Fortschritte auf dem Feld, wenn man auch noch nicht am Ziel sei. Die Grünen hätten sich in Bewegung gesetzt, bei der Linken wird ein Konzept gerade diskutiert, die SPD hat zuletzt darüber gesprochen, eine Kindergrundsicherung beschließen zu wollen, die FDP befasst sich zumindest mit “Kinderchancengeld”, nur die Union beharre auf dem jetzigen System. “Das System steht bei uns auf dem Kopf, wir müssen es wieder auf die Füße stellen”, fasst Hilfers zusammen.
Mehrere Ideen für Kindergrundsicherung
Wolfgang Büscher, Pressesprecher der Arche, weist auf ein weiteres Problem hin: “Kindergeld und Kinderbonus gehören den Eltern und nicht den Kindern. Das Geld wird nicht zwingend zugunsten der Kinder und ihrer Bedürfnisse investiert”, sagte er gegenüber Focus Online. Deswegen sei die Arche für eine Grundsicherung für Kinder.
- Die Idee hinter dem “Kindereinkommen”: Alle Kinder erhalten unabhängig vom Einkommen der Eltern eine Art Gehalt in Höhe von 600 Euro pro Monat. Dieses Geld soll – als das Kindergeld – auch nicht auf die Hartz-IV-Leistungen der Eltern angerechnet werden. Jedoch würde nur die Hälfte bei der Familie selbst landen. Die andere Hälfte des Kindereinkommens würde direkt an die Schule oder Kita des Kindes gehen. So verringere sich die Gefahr, dass das eigentlich den Kindern zustehende Geld für den allgemeinen Haushalt oder Konsumgüter ausgegeben wird. Außerdem könne damit sichergestellt werden, dass Kinder beispielsweise auch an Klassenfahrten oder von der Schule organisierter Nachhilfe teilnehmen könnten. So würden auch Kinder von einkommensschwachen Familien sozial und bildungstechnisch nicht abgehängt.
- Nicht nur von Sozialverbänden ist der Ruf nach einem Kindergrundeinkommen zu hören. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will die Einführung einer neuen Kindergrundsicherung. DGB-Vorstand Anja Piel formulierte gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” folgendes Modell, das vor allem Kindern von Geringverdienern zugutekommen soll: Jedes Kind (bis zum 25. Lebensjahr) erhält einen Sockelbetrag von 250 Euro plus einen Zusatzbetrag abhängig vom Einkommen der Eltern. “Für Kinder unter sechs Jahren könnte es so bis zu 364 Euro monatlich geben, für Sechs- bis 13-Jährige bis zu 476 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren maximal 504 Euro.” Zudem müsse es Zuschüsse für Waschmaschinen oder Herde geben. Man könne nicht verlangen, dass Familien, die am Existenzminimum leben, davon noch etwas zur Seite legen.
- Der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich schon seit Jahren für eine Kindergrundsicherung ein und hat deshalb das “Bündnis Kindergrundsicherung” gegründet, das von zahlreichen Verbänden unterstützt wird. Beim Bündnis setzt man auf eine abgestufte Kindergrundsicherung. Das sächliche Existenzminimum von 417 Euro soll als unbürokratische Leistung garantiert sein. Dieser soll jedoch nach Einkommenssatz der Eltern versteuert werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien zu berücksichtigen. “Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir einen weiteren Betrag in Höhe von 220 Euro”, heißt es in den Planungen. Zusammen würde das der Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums von 637 Euro monatlich entsprechen.
Hintergrund
5.004 Euro, das ist das von der Regierung festgelegte sächliche Existenzminimum für Kinder. Das sind monatlich 417 Euro, die sich aus einem Regelsatz zuzüglich den Posten “Bildung und Teilhabe”, “Kosten der Unterkunft” und “Heizkosten” ergeben. Damit sollte also Wohnen, Heizen, Schule, Freizeit, Essen oder Kleidung abgedeckt sein.
So geht man in den Berechnungen von jährlichen Aufwendungen von 100 Euro für den Schulbedarf aus, monatlich drei Euro für Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie monatlich 10 Euro für “gesellschaftliche Teilhabe”. Darunter sind zum Beispiel die Mitgliedschaften in Vereinen zu verstehen oder sonstige Freizeitgestaltungen.
mit epd