Schutz vor der AfD: Grundgesetzänderung für Bundesverfassungsgericht rückt näher
Berlin. Angesichts des Erstarkens der AfD und der Angriffe rechtsautoritärer Parteien in anderen Ländern auf die dortigen Verfassungsgerichte rückt eine Grundgesetzänderung, um dies zu verhindern, in Deutschland offenbar näher. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Wir sind grundsätzlich offen für eine stärkere grundgesetzliche Absicherung der Regeln für das Bundesverfassungsgericht. Ich sehe zwar keine unmittelbare Gefahr für seine Funktionsfähigkeit. Aber es wäre richtig, Fragen wie die Geschäftsordnungsautonomie oder die Wahlzeit auch im Verfassungstext wiederzufinden.“
Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, verwies auf ein Treffen mit Vertretern der Ampelkoalition am 8. April und fügte hinzu: „Es war ein sehr konstruktives Gespräch. Wir haben weitere Gespräche vereinbart. Die wird es voraussichtlich ab der nächsten Sitzungswoche geben.“ Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Konstantin von Notz äußerte sich ähnlich. „Wir führen gute Gespräche“, erklärte er. „Alle eint die Überzeugung, dass das ein wichtiges Thema ist.“
Nach entsprechenden Plädoyers aus SPD und FDP zu Jahresbeginn war zwischenzeitlich unklar, ob CDU und CSU zu einer Verfassungsänderung bereit sein würden; wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ist dies zwingend notwendig. Verhandelt wird nun auf Basis persönlicher Vorschläge von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die dieser unabhängig von SPD und Grünen gemacht hat. Diskutiert wird etwa, Details zu Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So ließe sich verhindern, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden. Das zielt auf die AfD.
Unterdessen hat das Verfassungsblog – ein Diskussionsforum von Juristen, das verfassungsrechtliche und rechtspolitische Themen behandelt – Ergebnisse seines Thüringen-Projekts vorgestellt. In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die als rechtsextrem geltende AfD unter dem Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke dürfte stärkste Partei werden.
Handlungsempfehlungen vorgestellt
In den am Mittwoch präsentierten Handlungsempfehlungen, die dem RND vorliegen, heißt es: „Nicht jede autoritär-populistische Strategie lässt sich mit Verfassungs- oder Gesetzesänderungen entschärfen. Einige Einfallstore in der Thüringer Verfassung erleichtern es autoritär-populistischen Parteien jedoch, ihre Strategien umzusetzen. Es wäre fahrlässig, diese Einfallstore nicht zu schließen oder wenigstens zu verkleinern.“
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Zur vollständigen AnsichtDie Vertreter des Blogs schlagen unter anderem vor, die Widerstandskraft des Verfassungsgerichtshofs zu stärken, die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge nur mit Zustimmung des Landtages zu erlauben, die Landeszentrale für politische Bildung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, die Ämter des Polizeipräsidenten, des Verfassungsschutzpräsidenten und des Landtagsdirektors aus der Liste der politischen Beamten zu streichen (weil sie als solche leicht abberufen werden können) sowie Risiken rund um die Ministerpräsidentenwahl zu verringern.
Das zielt auf Artikel 70 der Landesverfassung, in dem es heißt, im dritten Wahlgang sei als Ministerpräsident gewählt, wer „die meisten Stimmen“ erhält. Die Autoren der Handlungsempfehlungen halten „ein Szenario“ für gefährlich, „in dem ein konkurrenzlos antretender Kandidat im dritten Wahlgang mit weniger Ja- als Neinstimmen zum Ministerpräsidenten gewählt wird“. Im Landtag ist eine Korrektur aber bislang nicht mehrheitsfähig.