Union zeigt sich offen

Schutz vor der AfD: Grundgesetz­änderung für Bundes­verfassungs­gericht rückt näher

Logo der Partei Alternative für Deutschland unter der Lupe und sich auflösender Bundesadler. Eine Korrektur des Grundgesetzes zum Schutz vor der AfD könnte näher rücken. (Symbolfoto)

Berlin. Angesichts des Erstarkens der AfD und der Angriffe rechtsautoritärer Parteien in anderen Ländern auf die dortigen Verfassungs­gerichte rückt eine Grundgesetz­änderung, um dies zu verhindern, in Deutschland offenbar näher. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sagte dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND): „Wir sind grundsätzlich offen für eine stärkere grundgesetzliche Absicherung der Regeln für das Bundes­verfassungs­gericht. Ich sehe zwar keine unmittelbare Gefahr für seine Funktionsfähigkeit. Aber es wäre richtig, Fragen wie die Geschäfts­ordnungs­autonomie oder die Wahlzeit auch im Verfassungstext wiederzufinden.“

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Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, verwies auf ein Treffen mit Vertretern der Ampelkoalition am 8. April und fügte hinzu: „Es war ein sehr konstruktives Gespräch. Wir haben weitere Gespräche vereinbart. Die wird es voraussichtlich ab der nächsten Sitzungswoche geben.“ Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Konstantin von Notz äußerte sich ähnlich. „Wir führen gute Gespräche“, erklärte er. „Alle eint die Überzeugung, dass das ein wichtiges Thema ist.“

Nach entsprechenden Plädoyers aus SPD und FDP zu Jahresbeginn war zwischenzeitlich unklar, ob CDU und CSU zu einer Verfassungs­änderung bereit sein würden; wegen der erforderlichen Zweidrittel­mehrheit ist dies zwingend notwendig. Verhandelt wird nun auf Basis persönlicher Vorschläge von Bundesjustiz­minister Marco Buschmann (FDP), die dieser unabhängig von SPD und Grünen gemacht hat. Diskutiert wird etwa, Details zu Wahl und Amtszeit von Verfassungs­richtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So ließe sich verhindern, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden. Das zielt auf die AfD.

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Unterdessen hat das Verfassungsblog – ein Diskussionsforum von Juristen, das verfassungs­rechtliche und rechtspolitische Themen behandelt – Ergebnisse seines Thüringen-Projekts vorgestellt. In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die als rechtsextrem geltende AfD unter dem Partei- und Fraktions­vorsitzenden Björn Höcke dürfte stärkste Partei werden.

Handlungs­empfehlungen vorgestellt

In den am Mittwoch präsentierten Handlungs­empfehlungen, die dem RND vorliegen, heißt es: „Nicht jede autoritär-populistische Strategie lässt sich mit Verfassungs- oder Gesetzes­änderungen entschärfen. Einige Einfallstore in der Thüringer Verfassung erleichtern es autoritär-populistischen Parteien jedoch, ihre Strategien umzusetzen. Es wäre fahrlässig, diese Einfallstore nicht zu schließen oder wenigstens zu verkleinern.“

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Die Vertreter des Blogs schlagen unter anderem vor, die Widerstandskraft des Verfassungs­gerichtshofs zu stärken, die Kündigung der Rundfunk­staatsverträge nur mit Zustimmung des Landtages zu erlauben, die Landeszentrale für politische Bildung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, die Ämter des Polizeipräsidenten, des Verfassungsschutzpräsidenten und des Landtagsdirektors aus der Liste der politischen Beamten zu streichen (weil sie als solche leicht abberufen werden können) sowie Risiken rund um die Minister­präsidenten­wahl zu verringern.

Das zielt auf Artikel 70 der Landesverfassung, in dem es heißt, im dritten Wahlgang sei als Ministerpräsident gewählt, wer „die meisten Stimmen“ erhält. Die Autoren der Handlungs­empfehlungen halten „ein Szenario“ für gefährlich, „in dem ein konkurrenzlos antretender Kandidat im dritten Wahlgang mit weniger Ja- als Neinstimmen zum Ministerpräsidenten gewählt wird“. Im Landtag ist eine Korrektur aber bislang nicht mehrheitsfähig.

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