Drakes Klage gegen Plattenfirma wegen „Not Like Us“ abgewiesen
New York. Eine US-Richterin hat die Verleumdungsklage des US-Rappers Drake gegen die Plattenfirma Universal Music Group abgewiesen. In dem Rechtsstreit ging es um das Lied „Not Like Us“ von Kendrick Lamar, in dem Drake unter anderem als Pädophiler bezeichnet wird. Die zuständige Richterin Jeannette A. Vargas entschied am Donnerstag (Ortszeit), dass der umstrittene Songtext durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. Obwohl die Anschuldigung schwerwiegend sei, erklärte sie, könne im Kontext einer hitzigen Rap-Fehde mit provokativer Sprache und gegenseitigen Beleidigungen ein vernünftiger Zuhörer nicht annehmen, dass es sich um objektive Fakten über den Kläger handle.
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Zur vollständigen AnsichtDie Fehde zwischen den beiden Hip-Hop-Stars hatte im Frühjahr 2024 begonnen und eine Reihe bissiger Tracks nach sich gezogen. Sie erreichte im Mai mit Lamars international erfolgreichem Hit ihren Höhepunkt, der den „metaphorischen Todesstoß“ gegen Drake darstellte, wie die Richterin mitteilte. Drakes Anwaltsteam kündigte in einer Stellungnahme an, gegen die Entscheidung der Richterin Berufung einlegen zu wollen.
„Not Like Us“ war ein riesiger Hit
In dem Song, in dem der aus Kanada stammende Rapper Drake namentlich genannt wird, wirft Lamar ihm unter anderem vor, ein „Kolonisator“ der Rap-Kultur zu sein. Zudem enthält der Track Anspielungen auf Drakes Sexualleben, darunter die Zeile „I hear you like’em young“ (zu deutsch: „Ich hab gehört, du magst sie jung“) – Andeutungen, die der Künstler entschieden zurückweist.
Der Song, einer der erfolgreichsten des Jahres 2024, wurde bei den Grammy Awards ausgezeichnet, erzielte weltweit die meisten Streams auf Apple Music und trug maßgeblich dazu bei, dass die Super-Bowl-Halbzeitshow zur bislang meistgesehenen wurde.
RND/AP