Hochschulrektorenkonferenz

Neuer Hochschulpakt sorgt für Planungssicherheit in MV

Vor der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) übte der Rektor der Universität Rostock, Wolfgang Schareck, Kritik am Landeshochschulgesetz.

Rostock. Für Hochschulen in MV bedeutet die Nachfolge des Hochschulpakts vorrangig eins: „Planungssicherheit für viele Beschäftigte“, sagte Staatssekretär Sebastian Schröder anlässlich der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Rostock. Ab 2021 nennt sich die Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ und wird zur dauerhaften Förderung. Dadurch könnten vermehrt unbefristete Stellen und damit attraktivere Arbeitsbedingungen im Land geschaffen werden.

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150 Rektoren und Präsidenten haben am Anfang der Woche an der Universität Rostock über Themen wie Zukunftsvertrag, Medizinerausbildung oder Fachhochschul-Promotion beraten. „Uns betreffen alle in gewisser Weise“, sagte Rektor und Gastgeber Wolfgang Schareck. Die Einigung von Bund und Ländern über den Hochschulpakt stimmte auch ihn positiv: „Wären die Gelder weggefallen, hätten wir uns manche Lehre nicht mehr leisten können.“ Schwierig wäre es insbesondere dort geworden, wo sowieso schon Engpässe existieren. Betroffen wäre unter anderem die Lehrerbildung gewesen.

Universität Rostock will Orientierungsstudium einführen

Schon vor der Tagung hatte Schareck auf die zentrale Funktion der HRK aufmerksam gemacht: Als Stimme der Hochschulen zu agieren, wenn es um die Verteidigung der notwendigen Freiheiten von Wissenschaft und Lehre geht. Kritik übte er dabei am neuen Landeshochschulgesetz: „Wir hätten gern noch einige Änderungen aufgenommen“, sagte er und verwies auf seinen Plan, ein Orientierungsstudium einzuführen.

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Dieses soll Studierenden ermöglichen, zunächst ein Jahr in alle wichtigen Felder hineinschnuppern zu können, bevor sie sich für ein bestimmtes Fach entscheiden. Damit sollen hohe Studienquoten gesenkt werden. Laut Schareck könnte das Jahr auch für Praktika oder Auslandsaufenthalte genutzt werden. „Voraussetzung dafür wäre aber, dass Bachelor und Master grundsätzlich sechs statt nur fünf Jahre Bafög-fähig wären“, erklärte der Uni-Rektor. In anderen Bundesländern gelte dies bereits.

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Pauline Rabe

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